Einbeziehungssatzung "Eppishofen - Östlich der Waldstraße" - Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  79. Sitzung des Gemeinderates, 14.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Altenmünster) 79. Sitzung des Gemeinderates 14.09.2023 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Altenmünster beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für das Grundstück mit der Flurnummer 634 der Gemarkung Eppishofen die Einbeziehungssatzung „Eppishofen – Östlich der Waldstraße“ aufzustellen. Die Einbeziehungssatzung wird im Verfahren gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufgestellt; es sind die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB anzuwenden.

Der Gemeinderat billigt den von der Bürogemeinschaft OPLA ausgearbeiteten Entwurf zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Eppishofen – Östlich der Waldstraße“ in der Fassung der heutigen Gemeinderatssitzung (14.09.2023) und beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.11.2023 16:36 Uhr