1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Sondergebebiet Fotovoltaikanlage" Hegnenbach - Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  81. Sitzung des Gemeinderates, 12.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Altenmünster) 81. Sitzung des Gemeinderates 12.10.2023 ö beschließend 3

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB für den Umgriff des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Sondergebiet Fotovoltaikanlage“, welcher die Flurnummer 687 (Tfl.) der Gemarkung Hegnenbach umfasst, die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Fotovoltaikanlage“. Die Aufstellung des Bebauungsplans soll gem. § 13 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren erfolgen. Von der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB soll abgesehen werden. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  2. Der Gemeinderat billigt den vom Büro Brugger Landschaftsarchitekten, Stadtplaner und Ökologen (Aichach) ausgearbeiteten Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Sondergebiet Fotovoltaikanlage“ in der Fassung vom 12.10.2023 und beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. 
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, den o.g. Bebauungsplanentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB hiervon zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.11.2023 10:00 Uhr