Verkehrsrechtliche Anordnung - Tempo-30-Zone - Hennhofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  97. Sitzung des Gemeinderates, 08.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Altenmünster) 97. Sitzung des Gemeinderates 08.05.2024 ö beschließend 4

Beschluss 1

Für den Bereich westlich der Staatsstraße 2027 wird in Hennhofen eine Tempo-30-Zone angeordnet. Es soll weiterhin durchgängig rechts vor links gelten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Für den Bereich östlich der Staatsstraße 2027 wird in Hennhofen eine Tempo-30-Zone angeordnet. Es soll grundsätzlich rechts vor links gelten. Seitens der Verwaltung soll jedoch in Abstimmung mit der PI Zusmarshausen abschließend festgelegt werden, an welchen Kreuzungen von der Regel rechts vor links abgewichen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Datenstand vom 17.06.2024 10:18 Uhr