Bebauungsplan "Altenmünster Ortsmitte" - Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  111. Sitzung des Gemeinderates, 12.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Altenmünster) 111. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö beschließend 4

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB für die Flurnummer 27 (Tfl.), Gemarkung Altenmünster, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Altenmünster Ortsmitte“.

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplans soll gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren erfolgen. Von der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB soll abgesehen werden. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

  1. Der Gemeinderat billigt den von der Bürogemeinschaft für Stadtplanung und Ortsentwicklung (OPLA) ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplans „Altenmünster Ortsmitte“ in der Fassung vom 12.12.2024 und beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, den o.g. Bebauungsplanentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB hiervon zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.04.2025 23:36 Uhr