Bebauungsplan "Altenmünster Ortsmitte" - Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
111. Sitzung des Gemeinderates, 12.12.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
- Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB für die Flurnummer 27 (Tfl.), Gemarkung Altenmünster, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Altenmünster Ortsmitte“.
- Die Aufstellung des Bebauungsplans soll gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren erfolgen. Von der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB soll abgesehen werden. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Der Gemeinderat billigt den von der Bürogemeinschaft für Stadtplanung und Ortsentwicklung (OPLA) ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplans „Altenmünster Ortsmitte“ in der Fassung vom 12.12.2024 und beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, den o.g. Bebauungsplanentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB hiervon zu unterrichten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.04.2025 23:36 Uhr