Bauleitplanung - Neumünster Kennedygasse


Daten angezeigt aus Sitzung:  129. Sitzung des Gemeinderates, 09.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Altenmünster) 129. Sitzung des Gemeinderates 09.05.2019 ö 2

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) südwestlich von Neumünster den Bebauungsplan „Neumünster Kennedygasse“ aufzustellen. Der Bebauungsplan wird im Verfahren gem. § 13b BauGB aufgestellt. Das Gebiet umfasst vollumfänglich die Grundstücke Flur-Nr. 26, 26/3, 27/2, 50/4, 140, 140/1, 140/2, 142, 338/5 sowie Teilflächen der Grundstücke Flur-Nr. 25, 26/2, 27, 50/2, 145, 270, 338, 346, 415 und 1033 der Gemarkung Neumünster.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 u. 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Grundlage sind die Planzeichnung des Büros OPLA, Augsburg, in der Fassung vom 09.05.2019, Textliche Festsetzungen und Begründung vom 09.05.2019

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.09.2019 12:14 Uhr