Bauleitplanung - Bebauungsplan Hennhofen Nord-West II


Daten angezeigt aus Sitzung:  129. Sitzung des Gemeinderates, 09.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Altenmünster) 129. Sitzung des Gemeinderates 09.05.2019 ö 1

Beschluss 1

Die Oberkante (OK) FFB EG darf max. + 0,60 m über der Straßenoberkante Fahrbahndecke der jeweils zugeordneten Erschließungsstraße liegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Flachdächer werden zugelassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Beschluss 3

Der Begriff versickerungsfähige Beläge wird belassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 4

Maschendrahtzäune zum Straßenraum werden nicht zugelassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 5

Der Gemeinderat beschließt zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) nordwestlich von Hennhofen den Bebauungsplan „Hennhofen Nord-West II“ aufzustellen. Der Bebauungsplan wird im Verfahren gem. § 13b BauGB aufgestellt. Das Gebiet umfasst vollumfänglich das Grundstück Flur-Nr. 267 sowie Teilflächen der Grundstücke Flur-Nr. 48/15, 162 und 265 der Gemarkung Hennhofen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 u. 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Grundlage sind die Planzeichnung des Büros OPLA, Augsburg, in der Fassung vom 09.05.2019, Textliche Festsetzungen und Begründung vom 09.05.2019

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.09.2019 12:14 Uhr