Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.07.2015


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 22.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.09.2015 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.07.2015 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1
Verbesserung der Breitbandinfrastruktur im Markt Altomünster; Finanzierung

Das "Höfe und Weiler"-Programm in der bisherigen Form wird nicht mehr weitergeführt.

Für die Breitbanderschließung der
       kleineren Orte, Weiler und Höfe mit eigener Ortsnamensbezeichnung
Breitenau                        Lichtenberg
Deutenhofen                Maisbrunn
Erlach                        Obererlach
Erlau                        Ottelsburg
Freistetten                        Ottmarshausen
Haag                        Rametsried
Halmsried                        Ruppertskirchen
Hohenried                        Schloßberg
Humersberg                Sengenried
Hutgraben                        Xyger,
Lauterbach                        
den Einzelanwesen ohne Ortsnamensbezeichnung, die jedoch außerhalb des  zugeordneten Ortes liegen (z.B. Birkenhof, Altomünster-Zum Altobrünnl 25, etc.) und
dem Gemeindeteil Stumpfenbach
wird ein gemeindlicher Zuschuss in einer Höhe bis zu 174.000,- € auf der Rechtsgrundlage der aktuellen bayerischen Breitbandrichtlinie – BbR gewährt.

Von Seiten der Verwaltung ist noch zu prüfen, inwieweit die anschließenden Bürger an den Kosten der Ausbaumaßnahme finanziell und förderkonform beteiligt werden können.

TOP 2
Pachtvertrag für das Sportgelände in Unterzeitlbach; Änderung

Den vorgenannten Änderungen der Pachtverträge wird zugestimmt.

TOP 3
Mietvertrag für das Gebäude des Kindergartens in Wollomoos; Änderungen

Der Mietzins wird ab 01.09.2015 auf einen Betrag in Höhe von monatlich 1.300,- € festgesetzt und entwickelt sich zukünftig nach dem Verbraucherpreisindex für Deutschland (bezogen auf die Prozentklausel).
Im Übrigen wird der Vertr ag aus dem Jahr 1996 soweit überarbeitet, dass er der aktuellen Rechtslage entspricht.


Datenstand vom 28.09.2015 11:22 Uhr