Vergabe der Fischereiberechtigung an der Ilm (Gewässerabschnitt)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 24.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.01.2017 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Das Fischereirecht bezeichnet das subjektive Recht, ein bestimmtes Gewässer oder einen bestimmten Gewässerabschnitt zu befischen, und steht in der Regel dem Eigentümer des Gewässergrundstücks zu.

Spätestens mit Abschluss der Neuordnungsverfahren ist der Markt Altomünster Eigentümer der „befischbaren“ Gewässer Ilm, Weilach, Zeitlbach und Stumpfenbach geworden.

Durch einen Fischereipachtvertrag wird das Recht zur Ausübung der Fischerei an einen Dritten verpachtet.

Für die Weilach, den Stumpfenbach und den Zeitlbach liegen entsprechende Fischereipachtverträge vor.

Für die Ilm liegt derzeit kein Fischereipachtvertag vor. Es besteht jedoch ein grundbuchrechtlich verbrieftes Fischerreichrecht für einen Gewässerabschnitt bei Maisbrunn zugunsten von Alfred Augustin.

Aufgrund einer Anfrage aus der Bevölkerung wurde im Mitteilungsblatt November 2016 die Vergabe des Fischereirechts für den Gewässerabschnitt der Ilm zwischen der Brücke Ilmstraße und der Gemeindegrenze zu Hilgertshausen-Tandern ausgeschrieben.

Es gingen insgesamt drei Bewerbungen dazu ein, wobei eine Bewerbung nachträglich zurückgezogen wurde.

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, das Fischereirecht an Alfred Augustin, Maisbrunn, zu vergeben, da dieser bereits das vorerwähnte Fischereirecht an einem Abschnitt der Ilm innehat.

Beschluss

  1. Das oben beschriebene Fischer eirecht wird an Alfred Augustin, Maisbrunn, vergeben.

  1. Der 1. Bürgermeister wird bevollmächtigt einen Fischereipachtvertrag auf der Basis des mit dem Landratsamt Dachau abgestimmten Vertrags abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2017 08:35 Uhr