Erteilung einer Verkehrsrechtlichen Daueranordnung für die örtlichen Feuerwehren
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.08.2015
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss (Markt Altomünster) | Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 04.08.2015 | ö | beschließend | 6 |
Beschluss
Vorbehaltlich anderer Entscheidungen des Marktes Altomünster oder der Polizei im Einzelfall werden die polizeilichen Befugnisse im Rahmen des § 36 Abs. 1 und § 44 Abs. 2 StVO für die Sicherung von Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund gemäß Art. 7a ZustGVerk den gemeindlichen Freiwilligen Feuerwehren generell übertragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.08.2015 10:39 Uhr