Bebauungsplan Kiemertshofen Nr. 4 "Südlich der Straße nach Übelmanna"; Verfahrensbeschlüsse


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 09.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 09.07.2024 ö 11

Beschluss

Zur Vorprüfung des Einzelfalls

Aus den Stellungnahmen sind keine unabwendbaren Einwendungen gegen das Ergebnis der Vorprüfung erkennbar.
Der Markt Altomünster kommt nach der Vorprüfung des Einzelfalls zu dem Ergebnis, dass sich durch das Vorhaben voraussichtlich keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen, die nach § 2 Abs. 4 Satz 4 in der Abwägung zu berücksichtigen wären, ergeben. Der Bebauungsplan kann demnach mit den Verfahrenserleichterungen nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB fortgesetzt werden
Die Fortführung des Verfahrens ohne Durchführung einer Umweltprüfung wird nach § 2 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 215 a Abs. 3 Satz 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Satzungsbeschluss vom 21.06.2022 behält seine Gültigkeit.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.07.2024 07:56 Uhr