Bebauungsplan Altomünster Nr. 48 "Am Krautgarten; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 17.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 17.09.2024 ö 16

Beschluss 1

1. Zum Bürgereinwand

Zum Thema Höhenunterschied und Vergleichsbebauung wird verwiesen, dass bei Bebauungsplänen nicht die maximale Bebauung der Umgebung ausschlaggebend ist und hier nicht das Einfügungskriterium gilt. Die Anzahl von Wohneinheiten ist baurechtlich generell kein Einfügungskriterium.

In der Begründung des Bebauungsplanes steht unter Ziffer 5, dass sich die Gestaltung des Kellers aus dem natürlichen Geländeverlauf entwickeln soll. Die genaue Gestaltung wird sich immer erst bei der Bauplanung ergeben, da der dargestellte Schnitt nur schematisch ist und damit nur verhindert werden soll, dass nicht gegen das natürliche Gelände geplant werden soll. 

Baulandmöglichkeiten für einheimische, junge Familien ist nicht Zweck dieser Planung, sondern Wohnraum für die junge ortsansässige Bevölkerung. Bauland zum Erwerb für (junge) Familien gibt es vorrangig in den vorhandenen Baugebieten bzw. Baugebieten, die dem Baulandmodell unterliegen.

Die Niederschlagsentwässerung wird nach den gültigen Vorschriften erfolgen.

Die Aussage des Überredens zur Parkplatzsituation ist eine Behauptung des Bürgers, da es sich um einen Beschluss nach einer Diskussion handelte. Bei anderen Bebauungsplänen wurde bisher auch nicht ein Mehr an Stellplätzen als die Stellplatzsatzung gefordert. Es gibt keinen objektiven Grund, weshalb hier mehr Stellplätze für das Baugebiet gefordert werden sollen. 
Gegebenenfalls werden für die Nutzer des Krautgartens außerhalb des Bebauungsplangebiets Stellplätze angelegt.

Der geplante Fahrradweg und Anschluss der Krautgärten ist in der Bauleitplanung nicht Gegenstand. Sofern konkrete Planungen dazu vorliegen, werden diese dem jeweils zuständigen Gremium vorgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern

Die von der Regierung genannten Wohnflächenpotenziale sind nicht kurzfristig aktivierbar, da sich diese in Privateigentum befinden und es keinen Zwang zur Innenverdichtung gibt. Zudem soll hier bezahlbarer Wohnraum entstehen.
Bei künftigen Flächennutzungsplanänderungen soll bei Neuausweisungen auch parallel eine Flächenrücknahme erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Rechtliche Belange

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der GRZ ist nicht beabsichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 4

4. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Technischer Umweltschutz

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Für die ehemalige Rinderhaltung auf Fl.Nr. 197 ist das alte Baurecht durch die andauernde Nutzung als Lager bzw. Werkstatt nicht mehr gültig.

Diese Tierhaltung ist somit nicht mehr als Vorbelastung nach Nr. 4.2 Anhang 2 der TA Luft zu berücksichtigen und die Begründung dazu wird konkretisiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2

Beschluss 5

5. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Untere Naturschutzbehörde

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Auf die Abwägungen und Beschlüsse zu den genannten Stellungnahmen wird verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 6

6. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Kreisbrandinspektion / Brandschutzdienststelle

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 7

7. Zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes München

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
In den Hinweisen unter Ziffer 11 und 18 wurde auf Grundwasser und dem Schutz vor Niederschlagswasser ausreichend hingewiesen.
Eine Ergänzung ist nicht erforderlich, da bei der Planung der Gebäude und deren Tiefgaragen darauf zu achten ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 8

8. Zur Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck

Die Berechnungen zum Aussiedlerhof wurden nach den aktuellen Planungen und Angaben des Landwirts zur konkreten weiteren Entwicklung durchgeführt. Die Aussagen des Amtes für Landwirtschaft über künftig 40 Milchkühen stellt nach gemeindlicher Ansicht keine konkrete Planung dar. 
Der Landwirt äußerte seine Entwicklung auf gesamt 80 GV-Einheiten mit 40 Milchkühen im voran gegangenen Gutachten, wobei im späteren Bauantrag nur ein Stall mit 27 Milchkühen beantragt wurde und dadurch davon ausgegangen wurde, dass der Milchviehbestand nicht größer wird. 

Das Gutachten wird mit 80 GV- Einheiten neu berechnet und im Bebauungsplan berücksichtigt.

Die Planungen auf der Hofstelle Weiler Str. 9 und 11, Fl.Nrn. 197 und 206 änderten sich im Verfahren häufiger, wobei die gegenüber dem Markt Altomünster und dem Gutachter geäußerten letzten Aussagen in dem vorliegenden Gutachten eingeflossen sind. Bisher wurden bereits 900 Legehennen auf den Fl. Nrn. 203 und 206 berücksichtigt. Der neu gestellte Antrag dürfte wohl bereits aufgrund des Heranrückens an die Bestandsbebauung Weiler Str. 10, Flurnummer 674/30 nicht zulässig sein.

Es wurden bei beiden Landwirten Entwicklungen berücksichtigt, wobei ausdrücklich festzuhalten ist, dass die Landwirte nach Auffassung der Gemeinde durch den Bebauungsplan nicht in unzulässiger Weise eingeschränkt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Beschluss 9

9. Zur Stellungnahme des Behindertenbeauftragten des Marktes Altomünster

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Soweit möglich wird auf Barrierefreiheit geachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 10

10. Satzungsbeschluss

Der Markt Altomünster beschließt 
aufgrund der §§ 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) und der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (PlanZV) 
diesen Bebauungsplan mit der o.g. beschlossenen redaktionellen Änderung in der Fassung vom 17.09.2024 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 07.10.2024 07:19 Uhr