Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren im Markt Altomünster (Feuerwehrkostensatzung); Neuerlass


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 27.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Der Markt Altomünster hat eine Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren aus dem Jahr 2023.

Es wird empfohlen in § 1 Abs. 1 der o.g. Satzung folgenden Satz 4 aufzunehmen:

„Der Aufwendungsersatz entsteht mit dem Tätigwerden, in den Fällen des Art. 28 Abs. 2 Nr. 7
BayFwG mit dem Ausrücken, der Feuerwehr.“

Beschluss

Der Markt Altomünster erlässt aufgrund von Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende 


Satzung zur 1. Änderung der 
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren im Markt Altomünster (Feuerwehrkostensatzung) vom 24.05.2023


§ 1

§ 1 Abs. 1 erhält folgenden Satz 4:

„Der Aufwendungsersatz entsteht mit dem Tätigwerden, in den Fällen des Art. 28 Abs. 2 Nr. 7
BayFwG mit dem Ausrücken der Feuerwehr.“


§ 2

Diese Satzung tritt am 01.03.2024 in Kraft.


Altomünster, den XX.02.2024


Michael Reiter
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.03.2024 09:09 Uhr