Bebauungsplan Wollomoos Nr. 12 "Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordöstlich von Wollomoos - Thalhausener Feld"; Aufhebung des Absichtsbeschlusses und Aufstellungsbeschlusses
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 23.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Für eine Fläche nordöstlich von Wollomoos auf der Flurnummer 78 der Gemarkung Wollomoos wurde in der Sitzung vom 22.02.2022 ein Antrag für die Errichtung eine Freiflächenfotovoltaikanlage behandelt und ein Absichtsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst.
Am 27.09.2022 folgte der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Wollomoos Nr. 12 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordöstlich von Wollomoos – Thalhausener Feld“.
Der Antragsteller äußerte auf Nachfragen aktuell kein weiteres Interesse an der Weiterverfolgung der Planung.
Die betroffene Fläche hat eine Ackerzahl von 48,39 welche nach dem Kriterienkatalog zum Stand des Absichtsbeschlusses als nicht zu hoch eingeschätzt wurde. Inzwischen wurde der Kriterienkatalog durch den Gemeinderat in der Sitzung vom 27.06.2024 überarbeitet und die maximale Ackerzahl auf 48,0 angepasst. Nach diesem überarbeiteten Kriterienkatalog wird diese Fläche zukünftig nicht mehr als geeignet angesehen.
Lageplanübersicht
Beschluss
Der Absichtsbeschluss vom 22.02.2022 sowie der Aufstellungsbeschluss vom 27.09.2022 für den Bebauungsplan Wollomoos Nr. 12 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordöstlich von Wollomoos – Thalhausener Feld“. für die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage auf der Flurnummer 78 der Gemarkung Wollomoos werden aufgehoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.08.2024 07:14 Uhr