Einführen eines gebundenen Ganztagsangebots an der Grundschule Altomünster zum Schuljahr 2016/17; Vorstellen der aktuellen Situation
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 31.05.2016
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Bei einem Gespräch mit Vertretern der Schulleitung, des Schulamtes Dachau, der Regierung von Oberbayern und des Marktes Altomünster wurde die Thematik "Ganztagsangebot an der Grund- und Mittelschule" besprochen und das nachstehende Ergebnis festgehalten:
Einem Schulschluss um 15.00 Uhr (mit anschließender kostenpflichtiger Betreuungsmöglichkeit in der Schülerbetreuung) wurde nicht zugestimmt, da dies nicht mit den einschlägigen Regularien des Kultusministeriums in Einklang steht. Ein frühester Schulschluss ist in der Regel um 16.00 Uhr (in begründeten Einzelfällen um 15.30 Uhr) zulässig.
Dies hat zur Folge, dass für die Grundschule die Linienbusse zumindest teilweise nicht mehr genutzt werden können und eine eigene Schülerbeförderung (wie auch schon in der Vergangenheit) organisiert und finanziert werden muss. Es ist derzeit mit Kosten in Höhe von ca. 8.000,- € pro Jahr zu rechnen.
Möglicherweise ist es aus vereinsrechtlichen Gründen nicht möglich, dass der vom Markt Altomünster bevorzugte Förderverein zur Schülerbetreuung e.V. die Aufgabe des Kooperationspartners für das Ganztagsangebot nach den Regularien der Regierung von Oberbayern (kostenloses Angebot vs. Vereinsmitgliedschaft) durchführen kann. Da dies bis zur heutigen Entscheidung nicht geklärt werden konnte und eine Beschlussfassung in der nächsten Sitzung des Gemeinderates für die weiteren Vorbereitungen zu knapp ist, wird vorgeschlagen, das der erste Bürgermeister bei Eintreten der vorbeschriebenen Situation einen anderen, geeigneten Kooperationspartner auswählen kann.
Beschluss
1.
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Für die Beförderung der Grundschüler in den gebundenen Ganztagsklassen beauftragt der Markt Altomünster das be
reits an der Grund- und Mittelschule tätige Busunternehmen.
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2.
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Der erste Bürgermeister wird ermächtigt, einen anderen, geeigneten Kooperationspartner für den Fall auszuwählen, dass der Förderverein zur Schülerbetreuung e.V. die Aufgabe des Kooperationspartners für das Ganztagsangebot nach den Regularien der Regierung von Oberbayern nicht durchführen kann.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Datenstand vom 15.06.2016 08:34 Uhr