Der Pfarrverband Altomünster hat mit Schreiben vom 11.11.2024 eine Förderung für die Erneuerung der Windanlage der Orgel in der katholische Kirche Mariä Himmelfahrt in Oberzeitlbach durch den Markt Altomünster beantragt.
Die Kostenschätzung geht von Kosten in Höhe von 10.472,- € aus.
An den Kosten wird sich die Erzdiözese München-Freising mit einem Betrag in Höhe von 0,- € beteiligen, so dass bei der Pfarrei ein Betrag in Höhe von 10.472,- € verbleibt.
Die zuletzt angewandte, vergleichbare Förderpraxis bei kirchlichen Objekten sieht wie folgt aus:
Der Markt Altomünster fördert die Sanierung von kirchlichen Objekten mit einem Fördersatz in Höhe von max. 20% des Anteils der jeweiligen Pfarrei (= Eigenanteil), gedeckelt auf einen Maximalförderbetrag.
Ausgegangen wird von den nachgewiesenen Gesamtkosten (inkl. Mehrwertsteuer), d.h. eine Unterscheidung in zuschussfähige und nichtzuschussfähige Kosten wird nicht getroffen.
Der abschließend festzusetzende Förderbetrag richtet sich nach den zum Abschluss der Maßnahme vorliegendem Eigenteil und den nachgewiesenen Gesamtkosten aus der tatsächlich Abrechnung der beauftragten Firmen bzw. erworbenen Materialien unter Berücksichtigung des Maximalförderbetrags. Die Abrechnungen sind dem Markt Altomünster in Kopie vorzulegen.
Eigenleistungen und "Eigenmaterialbereitstellung" werden nicht gefördert.
Daraus errechnet sich folgende Förderung:
10.472,- € x 20% = 2.094,40 € Maximalförderbetrag: 2.100,- €
Der Antrag ist im Ratsinformationssystem abrufbar.