Bestätigung des neu gewählten Kommandanten und dessen Stellvertreter (Freiwillige Feuerwehr Hohenzell)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 25.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Feuerwehrkommandant und dessen Stellvertreter wird in geheimer Wahl von dem Feuerwehrdienst leistenden Mitgliedern der Freiwillige Feuerwehr einschließlich der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus ihrer Mitte auf sechs Jahre gewählt (Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG)).
Die Freiwillige Feuerwehr Hohenzell hat in ihrer Versammlung am 16.03.2025
Gabriel Schmaus zum 1. Kommandanten
und
Andreas Fleischer zum 2. Kommandanten
gewählt.
Die zum 1. und 2. Kommandanten gewählten Personen erfüllen die Voraussetzungen des Art. 8 Abs. 3 BayFwG nicht, so dass die erforderlichen Lehrgänge in angemessener Frist noch zu besuchen sind.
Die beiden Kommandanten sind im Benehmen mit dem Kreisbrandrat vom Gemeinderat des Marktes Altomünster per Beschluss zu bestätigen (Art. 8 Abs. 4 BayFwG).
Beschluss
Gabriel Schmaus und Andreas Fleischer werden im Benehmen mit dem Kreisbrandrat in ihren gewählten Ämtern als 1. bzw. 2. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Hohenzell bestätigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
Datenstand vom 09.04.2025 09:27 Uhr