Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.03.2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 29.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 29.04.2025 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.03.2025 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).


TOP 1        Gründung einer Gesellschaft (GmbH & Co.KG) zur Betätigung im Bereich der Energieerzeugung und –versorgung aus Windenergie

  • Der Gründung einer Gesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG (im Folgenden „GmbH & Co. KG“), an welcher der Markt Altomünster mittelbar über das Kommunalunternehmen AltoPower, Kommunalunternehmen für Energie und Infrastruktur Altomünster, Anstalt des öffentlichen Rechts des Marktes Altomünster (im Folgenden „KU AltoPower“) beteiligt sein wird, wird zugestimmt. 
Das KU AltoPower und die Stadtwerke München GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 121920 (im Folgenden „SWM“), werden die GmbH & Co. KG gemeinsam gründen und alleinige Kommanditisten mit einer Beteiligung i. H. v. jeweils 50 % am Festkapital sein. 
Ferner wird eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der SWM als Komplementärin die persönliche Haftung in der GmbH & Co.KG übernehmen.

  • Dem als Anlage beiliegenden Konsortialvertrag wird inhaltlich zugestimmt.
Der Vorstand des KU AltoPower wird ermächtigt und beauftragt, den als Anlage beigefügten Konsortialvertrag zu unterzeichnen. 

  • Dem als Anlage beiliegenden Gesellschaftsvertrag der GmbH & Co. KG wird inhaltlich zugestimmt.
Der Vorstand des KU AltoPower wird ermächtigt und beauftragt, den als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrag zu unterzeichnen. 

  • Der Erste Bürgermeister des Marktes Altomünster sowie der Vorstand des KU AltoPower werden ermächtigt, alle sonstigen für die Gründung der GmbH & Co. KG erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen. 

  • Der Einzahlung der Kommanditeinlage sowie der Pflichteinlage in Höhe der anteiligen Eigenkapitalquote durch das KU AltoPower wird zugestimmt. 
Die Höhe der Einlagen bemisst sich anteilig auf Grundlage des über die Projektlaufzeit bestehenden gesamten Investitionsvolumens von ca. Mio. 60 €. Auf der Grundlage einer Beteiligung von 50 % des KUAltoPower an der GmbH & Co.KG und einer Eigenkapitalquote von 20% ergibt sich eine Einzahlungsverpflichtung in Höhe von bis zu Mio. 6 €. Die Einzelheiten zur Höhe und zum Zeitpunkt der Einzahlungsverpflichtungen ergeben sich aus dem Zahlungsplan, der unter Berücksichtigung dieser Prämissen zu erstellen ist.

  • Der Gemeinderat erklärt sich mit bloß redaktionellen Änderungen sowie mit Änderungen von Regelungen, die die wirtschaftlichen Parameter des Projekts nicht beeinflussen, einverstanden, insbesondere falls sich diese aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Rechtsaufsichtsbehörde, Urkundspersonen oder das Registergericht als notwendig erweisen. 

  • Der Verwaltungsrat des KU AltoPower wird angewiesen, einen inhaltsgleichen Beschluss zu fassen.


TOP 2        Wohn- und Gewerbegebäude Bahnhofstraße 25; Festlegen des weiteren Vorgehens nach
       Der Überflutung des Kellers und bei der Sanierung im Übrigen

       Das notdürftige Sanierungskonzept wird auf die Umsetzung der Maßnahmen Heizung und Obergeschoßwohnung (Balkon) reduziert und im reduzierten Umfang trotz derzeit nicht eingeplanter Haushaltsmittel umgesetzt. 


TOP 3        Festlegen der Vertragsstrafe für ein Grundstück im Baulandmodell

  • Der Markt Altomünster spricht eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.000 € je Grundstück aus. 

  • Nach Eingang des Geldbetrages wird der Löschung der Auflassungsvormerkung bezüglich des bedingten Ankaufsrechts für beide Grundstücke zugestimmt.

Datenstand vom 05.05.2025 10:23 Uhr