Aufwerten einer Ökokonto-Fläche


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 25.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.04.2017 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Das Bundesnaturschutzgesetz regelt in § 13 den Grundsatz, erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu vermeiden und nichtvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen insbesondere durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren.

Dieser Grundsatz ist auch bei gemeindlichen Bauleitplanungen und baulichen Maßnahmen anzuwenden.

Bei den Bauleitplanungen für Wohnbebauungen sind vorrangig die Grundstückseigentümer gefordert, geeignete Flächen für die Durchführung der Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zur Verfügung zu stellen.
Nur wenn dies im Einzelfall nicht zum gewünschten Erfolg führt oder eine von einer Bauleitplanung unabhängig bauliche gemeindliche Maßnahme durchgeführt wird, wird eine gemeindliche Fläche aus dem Pool der sog. Ökokontoflächen in Anspruch genommen.

Oftmals ist jedoch eine Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme nur in geringem Umfang von wenigen 100 m² erforderlich.

Als praxisnah hat sich am Beispiel einer Fläche an der Straße nach Weil (Obstbaumwiese) herausgestellt, dass der Markt eine größere Fläche entsprechend den naturschutzrechtlichen Vorgaben gestaltet (hat) und von dieser anschließend die einzelnen Bedarfe an Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen "abbucht". So kann sichergestellt werden, dass ein jederzeitiges und insbesondere nicht von Dritten abhängiges Handeln möglich ist.

Da die vorgenannte Fläche soweit "abgearbeitet" ist, wird vorgeschlagen, zeitnah zwei gemeindliche Grundstücke nördlich der Gemeindeverbindungsstraße von Irchenbrunn nach Hohenzell entsprechend zu gestalten und damit gegenüber der vorhandenen Situation aufzuwerten.


Lage des Grundstücks Flurnummer 558, Gemarkung Hohenzell (11.178 m²)



Lage des Grundstücks Flurnummer  561, Gemarkung Hohenzell (5.227 m²)



Von der Gesamtgröße der beiden Grundstücke (16.405 m²) ist eine Teilfläche von 10.395 m² aufwertbar.
Ziel der Maßnahme ist eine Herausnahme dieser Flächen aus einer intensiven Acker- und Grünlandnutzung und Entwicklung zu einer extensiven Frisch- und Feuchtwiese, ergänzt durch die Pflanzung einiger Bäume und die Herstellung von Flachmulden und Uferabflachungen am Steinfurter Bach.

Für die Umsetzung der Maßnahmen (einschließlich der Planung) ergeben sich geschätzte Investitionskosten in Höhe von ca. 60.000,- €.
Für die erforderlichen Pflegemaßnahmen in den nächsten 15 Jahren ist von Gesamtkosten in Höhe von weiteren ca. 50.000,- € auszugehen.

Als Grundstückskosten wird ein Wiederbeschaffungspreis von 10,- pro m² angesetzt

Die vorgenannten Maßnahmenkosten und die entsprechenden Grundstückskosten betragen zusammen ca. 274.000,- €. Auf den Quadratmeter aufwertbare Fläche ergibt dies einen Betrag in Höhe von derzeit 26,35 €/m.

Dieser Betrag wird bei der Inanspruchnahme durch Dritte im Rahmen der Bauleitplanung diesen in Rechnung gestellt.

Für die Maßnahme "Volumenerhöhung beim Hochwasserrückhaltebecken 3 - Weiherwiesengraben" wird bereits eine erste Teilfläche im Umfang von 840 m² abgebucht.

Die Umgestaltung der vorgenannten Fläche ist für das Jahr 2018 vorgesehen.

Beschluss

1.        Die Grundstücke Flurnummern 558 und 561, Gemarkung Hohenzell mit einer Gesamtfläche von 16.405 m² werden als Fläche für (gemeindliche) Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen umgestaltet.

2.        Die Kosten werden in den Haushalt 2018 eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.05.2017 10:05 Uhr