Örtliche Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuungsangebote im Gemeindebereich des Marktes Altomünster nach den Kriterien des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetztes (BayKiBiG)
Nach Art. 6 ff des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) hat der Markt Altomünster eine örtliche Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuungsangebote durchzuführen.
Damit soll insbesondere festgestellt werden, für welche Altersgruppen vorhandene Kindertagesbetreuungsangebote ausreichen und für welche Zielgruppen bis zu 14 Jahren noch Betreuungsplätze benötigt werden.
Nach Art. 7
BayKiBiG entscheidet der Markt Altomünster, welchen örtlichen Bedarf er unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung sowie sonstiger bestehender schulischer Angebote anerkennt.
Hierbei sind auch die Bedürfnisse von Kindern mit bestehender oder drohender Behinderung an einer wohnortnahen Betreuung in einer Kindertageseinrichtung im Sinn dieses Gesetzes zu berücksichtigen. [...]
Die Gemeinde hat die Entscheidung nach Satz 1 entsprechend den örtlichen Gegebenheiten regelmäßig zu aktualisieren.
Die Durchführung der örtlichen Bedarfsplanung gliedert sich in drei Schritte, die mit einer entsprechenden Fragstellung hinterlegt sind:
- Bestandsfeststellung -
Wie viele Betreuungsplätze und in welcher Ausgestaltung sind diese im Gemeindebereich des
Marktes Altomünster vorhanden?
- Bedürfnisabfrage - Welche Bedürfnisse (= Anforderungen an einen Betreuungsplatz) haben die Eltern?
-
Bedarfsanerkennung - Welche Bedürfnisse der Eltern und damit welcher Bedarf wird vom Markt Altomünster anerkannt?
- Bestandsfeststellung - Wie viele Betreuungsplätze und in welcher Ausgestaltung sind diese
im Gemeindebereich des Marktes Altomünster vorhanden?
Die Bestandsfeststellung stellt die Erfassung aller Betreuungsplätze in den Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege im Gemeindebereich des Marktes Altomünster dar.
Ergänzend werden weitere vorhandene, jedoch aufgrund einer angebotenen Betreuungszeit von unter 20 Stunden pro Woche nicht unter das Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetztes fallende Betreuungsangebote aufgezeigt.
Kindertageseinrichtungen
Der Markt Altomünster betreibt als öffentliche gemeindliche Einrichtung die nachstehenden Kindergärten:
Kapazität: 1 Gruppe
25 Kinder
Kapazität: 1 Gruppe
25 Kinder
Kapazität: 2 Gruppen
50 Kinder
Kapazität: 3 Gruppen
75 Kinder
Die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Dachau betreibt als sog. freier Träger das Kinderhaus „Regenbogen“:
Kapazität: 3 Gruppen
45 Kinder
Kapazität: 3 Gruppen
65 Kinder
Damit ergibt sich derzeit folgende Gesamtzahl an möglichen Betreuungsplätzen
Kapazität: 10 Gruppen
240 Kinder
Kapazität: 3 Gruppen
45 Kinder
Anmerkungen:
Die Gesamtzahl der Betreuungsplätze im Krippenbereich hängt von der Anzahl der aufgenommenen Integrationskinder ab und verringert sich je Integrationskind um jeweils einen Platz.
Die Schließtage bei den einzelnen Kindergärten sind so gelegt, dass nur an 6 Werktagen im Jahr (Mo-Fr, davon ein sog. Fenstertag) keine Betreuung in einer Einrichtung im Gemeindegebiet des Marktes Altomünster angeboten werden kann.
Während der übrigen Schließtage besteht die Möglichkeit, Kinder in einem anderen Kindergarten im Gemeindegebiet betreuen zu lassen. Dieses Angebot wurde vergangenheitlich allerdings äußerst selten angenommen.
Einrichtungen der Tagespflege
Eine Betreuung im Bereich der Tagespflege erfolgt über sog. Tagesmütter, die über das Landratsamt Dachau „gebucht“ werden können.
Weitergehende Aussagen hierzu sind nicht möglich.
Ergänzende nicht zu den Kindertageseinrichtungen i.S.d.
Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetztes zählende Betreuungsangebote
(Betreuung an einem Tag in der Woche)
- 2-Tages-Kinderbetreuung
unter der Trägerschaft der VHS Altomünster
(Betreuung an jeweils 2 Tage in der Woche je 2,5 Std.; 2 Gruppen mit jeweils 15 Plätzen)
Betreuung von Schülerinnen und Schülern an der Grund- und Mittelschule Altomünster
Der Förderverein zur Schülerbetreuung bietet unter seiner Trägerschaft derzeit eine Betreuung der Schülerinnen und Schüler (vorrangig) der Grundschule inkl. Mittagessen an:
- in den Ferien (Herbst-, Faschings-, Oster- und Pfingstferien und in den Sommerferien (3 Wochen)
- Bedürfnisabfrage - Welche Bedürfnisse (= Anforderungen an einen Betreuungsplatz) haben die Eltern?
Das Angebot in der Kindertagesbetreuung soll - im Rahmen des Möglichen - enthalten, was die Eltern und ihre Kinder benötigen. Nicht alles jedoch, was Eltern sich wünschen, ist realisierbar.
Die Ermittlung der Bedürfnisse erfolgt durch
- eine Auswertung der Belegungszahlen bei den einzelnen Einrichtungen im Gemeindebereich des Marktes Altomünster,
- ein zentrales Anmeldeverfahren und
- eine schriftliche Befragung der Eltern.
1) Auswertung
der Belegungszahlen bei den einzelnen Einrichtungen im Gemeindebereich des Marktes Altomünster
Die Belegungszahlen
sehen zu den aufgeführten Stichtagen wie folgt aus:
AWO Kinderhaus Regenbogen - Kinderkrippe
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Belegung
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Freie Plätze
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ab 09/2017
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32 Kinder
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11
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ab 01/2018
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43 Kinder
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0
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Bewertung
Aufgrund der sehr kurzen Warteliste von 2 Kindern sind die angebotenen Betreuungsplätze der Anzahl nach derzeit als ausreichend zu betrachten.
Kindergarten Wollomoos
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Belegung
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Freie Plätze
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ab 09/2017
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20 Kinder
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5
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Kindergarten Pipinsried
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Belegung
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Freie Plätze
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ab 09/2017
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17 Kinder
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8
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Kindergarten Oberzeitlbach
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Belegung
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Freie Plätze
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ab 09/2017
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48 Kinder
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2
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ab 01/2018
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50 Kinder
|
0
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Kindergarten Altomünster „Die kleinen Strolche“
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Belegung
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Freie Plätze
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ab 09/2017
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74 Kinder
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1
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ab 01/2018
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75 Kinder
|
0
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AWO Kinderhaus Regenbogen - Kindergarten
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Belegung
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Freie Plätze
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ab 09/2017
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65 Kinder
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0
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Zusammenfassung
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Belegung
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Freie Plätze
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ab 09/2017
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224 Kinder
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16
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ab 01/2018
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227 Kinder
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13
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Bewertung
Aufgrund der freien Plätze in den Kindergärten Wollomoos und Pipinsried sind die angebotenen Betreuungsplätze der Anzahl derzeit als ausreichend zu betrachten. Der gesetzliche Rechtsanspruch kann damit erfüllt werden.
Anzumerken ist jedoch, dass insgesamt 7 Kinder, die einen Betreuungsplatz im Kindergarten Altomünster "Die kleinen Strolche" buchen wollten, nicht zum Zug gekommen sind und sich deshalb ersatzweise größtenteils in die Kindergärten Wollomoos und Pipinsried eingebucht haben (möglicherweise jedoch nur für ein Jahr, um dann zu dem angestrebten Kindergarten nach Altomünster zu wechseln).
Die Anzahl der nichtberücksichtigbaren Wünsche für einen Betreuungsplatz in Altomünster ist in den letzten Jahren leicht angestiegen und wird bei Aufrechterhaltung dieser Entwicklung (und einem entsprechenden Bevölkerungszuwachs) dazu führen, dass in Altomünster möglicherweise eine weitere Kindergartengruppe eingerichtet werden muss. Entsprechende Räumlichkeiten sind ab ca. 2019/2020 dafür vorgesehen.
Es besuchen derzeit (Stand 04/2017) 20 Kinder aus dem Gemeindegebiet des Marktes Altomünster auf Wunsch der Eltern eine Kindertageseinrichtung in benachbarten Gemeinden. Dies entspricht etwa dem Durchschnitt der letzten Jahre.
Bewertung
Die Hälfte der vorgenannten Kinder besucht den Waldkindergarten in der Gemeinde Erdweg. Aufgrund der pädagogischen Ausrichtung dieser Einrichtung ist auch in Zukunft davon auszugehen, dass zumindest eine höhere einstellige Anzahl diesen Kindergarten auch in Zukunft buchen wird.
Die verbliebenden Kinder besuchen vermutlich bedingt durch den Arbeitsplatz der Eltern eine Einrichtung außerhalb des Gemeindegebiets des Marktes Altomünster.
Zumindest mittelfristig ist hier nicht von einer deutlichen, über die normalen Maße hinausgehenden Schwankung dieser Zahlen auszugehen.
Betreuung von Schülerinnen und Schülern an der Grund- und Mittelschule Altomünster
Bewertung
Aufgrund der hohen Betreuungszahlen kommt es in diesem Bereich immer wieder zu räumlichen Engpässen.
Für das Schuljahr 2018/2019 kann hier aus heutiger Sicht eine deutliche Verbesserung der Räumlichkeiten angedeutet werden.
2) Zentrales Anmeldeverfahren
Die Anmeldung erfolgt an einem festgelegten Tag durch die Eltern i.d.R. an der gewünschten Kindertageseinrichtung.
Anschließend werden die Anmeldeunterlagen zentral in der Gemeindeverwaltung ausgewertet und die Vergabe der Betreuungsplätze in Abstimmung mit den Einrichtungsleitungen durchgesprochen.
3) Schriftliche Befragung der Eltern
Eine erste schriftliche Befragung der Eltern auf der Basis eines standardisierten Fragebogens erfolgte im Jahr 2006. Die nächste Folgeerhebung fand ausnahmsweise 2010 und dann im dreijährigen Rhythmus statt.
Die aktuelle Elternbefragung wurde im Mai 2016 mit dem Versand von ca. 1.100 Fragebögen durchgeführt.
Angeschrieben wurden die Eltern von Kindern bis 14 Jahre, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gemeindebereich des Marktes Altomünster haben.
Die grafische Aufbereitung der Ergebnisse der zurückgelaufenen 307 Fragebögen kann der im Ratsinformationssystem eingestellten Ausarbeitung entnommen werden.
Die Ergebnisse werden nachstehend bewertet:
Rückmeldungen von Eltern die bereits einen Betreuungsplatz für Ihr Kind haben oder in Aussicht haben
Fragebogen Ziffer 3
Lediglich bei 2% der Eltern (3!) entspricht der Betreuungsplatz in Bezug auf die Betreuungsform nicht den Bedürfnissen.
Möglicherweise handelt es sich hier um unter-3-jährige Kinder, für die aus Kostengründen ein Kindergartenplatz gewünscht wurde, jedoch aus Kapazitäts- und insbesondere Altersgründen ein Kinderkrippenplatz angeboten wurde.
Fragebogen Ziffer 4b
Lediglich bei 3% der Eltern (4!) entspricht der Betreuungsplatz in Bezug auf die Öffnungszeit (Beginn) nicht den Bedürfnissen. Es wird eine Öffnungszeit zwischen 06.00 Uhr und 07.00 Uhr gewünscht.
Lediglich bei 1,5% der Eltern (2!) entspricht der Betreuungsplatz in Bezug auf die Öffnungszeit (Ende) nicht den Bedürfnissen. Es wird eine Öffnungszeit bis 18.00 Uhr bzw. 22.00 Uhr gewünscht.
Um hier auf möglicherweise berufsbedingte Öffnungszeiten vor 07.00 Uhr und nach 17.00 Uhr eingehen zu können, wird im Anmeldeformular eine entsprechende Abfragemöglichkeit aufgenommen, um bei entsprechender Nachfrage (mind. 5 Kinder) hier reagieren zu können.
Fragebogen Ziffer 5a
Lediglich bei 2% der Eltern (3!) entspricht der Betreuungsplatz in Bezug auf den Ort nicht den Bedürfnissen.
Auf diese Thematik wurde bereits unter Auswertung der Anmeldezahlen eingegangen.
Fragebogen Ziffer 6a
Lediglich bei 2% der Eltern (3!) entspricht der Betreuungsplatz in Bezug auf die pädagogische Ausrichtung nicht den Bedürfnissen.
Die Einrichtungen im Gemeindegebiet bieten eine breite Palette an pädagogischen Möglichkeiten an. Soweit dies den Eltern nicht ausreicht, muss angesichts der geringen Anzahl ein Kindergarten außerhalb des Gemeindegebiets besucht werden.
Rückmeldungen von Eltern die derzeit noch keinen Betreuungsplatz für Ihr Kind haben oder in Aussicht haben
Diese Rückmeldungen dienen - bei entsprechender Gewichtigkeit - der Weiterentwicklung des Betreuungsangebots.
Fragebogen Ziffer 9
Zu den angebotenen Öffnungszeiten beim Kindergarten bestehen keine Ergänzungswünsche, während im Krippenbereich eine Betreuung vor 07.00 Uhr (1!) und nach 17.00 Uhr (2!) gewünscht wird.
Fragebogen Ziffer 10
Der große Wunsch nach einer Betreuung in einer Einrichtung im Hauptort ist deutlich erkennbar. Im Weiteren wird dazu auf die Ausführung zu der Auswertung der Anmeldezahlen verwiesen.
Fragebogen Ziffer 12
Die Nachfrage nach einer ergänzenden Betreuung durch eine Tagespflegeperson (2!) ist vernachlässigbar.
Weitere Angaben
Fragebogen Ziffer 14a
Aufgrund der geringfügigen Umzugsquote von 1% (2!) ist in naher Zukunft nicht mit einer Entspannung bei der Nachfrage nach Betreuungsplätzen zu rechnen, zumal diese erfahrungsgemäß durch entsprechende Zuzüge wieder ausgeglichen werden.
Fragebogen Ziffer 14b
Die Wünsche zu den Öffnungszeiten vor 07.00 Uhr und nach 18.00 Uhr decken sich mit den Angaben zu den vorgenannten
Fragestellungen
- Bedarfsanerkennung - Welche Bedürfnisse der Eltern und damit welcher Bedarf wird vom Markt Altomünster anerkannt?
Aus den Auswertungen der Belegungszahlen bei den einzelnen Einrichtungen im Gemeindebereich des Marktes Altomünster und der schriftlichen Befragung der Eltern kann festgehalten werden, dass die Anzahl der angebotenen Plätze derzeit ausreicht, um dem gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz zu genügen.
Dass dabei bzgl. der Ortswahl der Einrichtung nicht alle Elternwünsche (4!) im vorgesehenen Maß berücksichtigt werden können, ist der erhöhten Nachfrage nach den Einrichtungen im Hauptort Altomünster geschuldet. Gemeindlicherseits ist jedoch auch darauf zu achten, dass insbesondere auch die eingruppigen Kindergärten in Wollomoos und Pipinried eine entsprechende Kinderzahl vorweisen können. Anzumerken ist, dass die nicht in Altomünster berücksichtigten Kinder nicht nach Wollomoos bzw. Pipinsried zugewiesen wurden, sondern lediglich eine Betreuung in diesen Einrichtungen angeboten wurde. Diese Kinder werden bei der Platzvergabe für den Zeitraum ab 2018/19 bei der gewünschten Einrichtung in Altomünster gegenüber weiteren Neuanmeldungen dann vorrangig behandelt.
Mit der Ausgestaltung des aktuellen Angebots besteht eine sehr hohe Zufriedenheit. Alle Elternwünsche können jedoch nicht vollumfänglich erfüllt werden. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Marktes Altomünster und einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise muss dies unter Abwägung allen Für und Widers in Kauf genommen werden.
Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die vorhandenen Plätze in ihrer Anzahl ausreichend sind, jedoch eine Ausweitung des Platzangebots in Altomünster in den nächsten Jahren angedacht werden muss.
Änderungswünsche bei den Öffnungszeiten und in der Ferienbetreuung sind weiterhin zu beobachten und bei entsprechender in das zukünftige Angebot zu integrieren.
Die aktuell vorhandenen Plätze in den Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet des Marktes Altomünster werden damit als bedarfsnotwendig anerkannt.
Qualitätssicherungsmaßnahmen
Nach Art. 19 BayKiBiG setzt der Förderanspruch in Bezug auf die Kindertageseinrichtungen u.a. voraus, dass der Träger geeignete Qualitätssicherungsmaßnahmen durchführt. Eine dieser Maßnahmen ist eine jährliche Elternbefragung.
Die überwiegend guten bis sehr guten Ergebnisse der Elternbefragung 2016 werden in der Sitzung vorgestellt.