Sanierung der Außentreppe und der Eingangsstufen zur katholischen Pfarrkirche St.-Stephanus in Hohenzell; Zuschussantrag der katholischen Pfarrkirchenstiftung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 26.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 26.09.2017 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Die katholische Pfarrkirchenstiftung St. Stephanus Hohenzell hat mit (zwei) Schreiben vom 02.07.2017 eine Förderung für die Sanierung der
-  Außentreppe mit Gehweg zur Pfarrkirche und zum Friedhof
und
-  Eingangsstufen zur Vorhalle der Pfarrkirche
durch den Markt Altomünster beantragt.

Außentreppe mit Gehweg zur Pfarrkirche und zum Friedhof

Die Sanierung beinhaltet insbesondere den Abbruch der bestehenden Treppenanlage mit begleitenden Flächen und die Errichtung einer neuen Treppenanlage in leicht veränderter Lage:


Die Durchführung der Maßnahmen ist für den Herbst 2017 mit Fertigstellung im Frühjahr 2018 vorgesehen.

Die Kostenschätzung geht von Kosten in Höhe von 29.950,- € aus.

An den Kosten wird sich die Diözese Augsburg mit einem Betrag in Höhe von 4.500,- € beteiligen, so dass bei der Pfarrei ein Betrag in Höhe von 25.450,- € verbleibt.

Die zuletzt angewandte, vergleichbare Förderpraxis bei kirchlichen Objekten sieht wie folgt aus:

Der Markt Altomünster fördert die Sanierung von kirchlichen Objekten mit einem Fördersatz in Höhe von        max. 20% des Anteils der jeweiligen Pfarrei (= Eigenanteil), gedeckelt auf einen Maximalförderbetrag.

Ausgegangen wird von den nachgewiesenen Gesamtkosten (inkl. Mehrwertsteuer), d.h. eine Unterscheidung in zuschussfähige und nichtzuschussfähige Kosten wird nicht getroffen.

Der abschließend festzusetzende Förderbetrag richtet sich nach den zum Abschluss der Maßnahme vorliegendem Eigenteil und den nachgewiesenen Gesamtkosten aus der tatsächlich Abrechnung der beauftragten Firmen bzw. erworbenen Materialien unter Berücksichtigung des Maximalförderbetrags. Die Abrechnungen sind dem Markt Altomünster in Kopie vorzulegen.

Eigenleistungen und "Eigenmaterialbereitstellung" werden nicht gefördert.

Es wird vorgeschlagen den Maximalförderbetrag auf 9% des Förderbetrags (aufgerundet auf volle hundert) festzulegen.

Daraus errechnet sich folgende Förderung:

       25.450,- € x 20% = 5.090,- €                Maximalförderbetrag: 5.600,- €


Eingangsstufen zur Vorhalle der Pfarrkirche

Die Sanierung beinhaltet insbesondere den Abbruch und Errichtung der bestehenden Eingangsstufen, Ausbesserungsarbeiten am Terrazzoboden, Bersitigung von Putzschäden und Malerarbeiten in der Vorhalle zur Pfarrkirche.

Die Durchführung der Maßnahmen ist für den Herbst 2017 mit Fertigstellung im Frühjahr 2018 vorgesehen.

Die Kostenschätzung geht von Kosten in Höhe von 9.800,- € aus.

An den Kosten wird sich die Diözese Augsburg mit einem Betrag in Höhe von 3.900,- € beteiligen, so dass bei der Pfarrei ein Betrag in Höhe von 5.900,- € verbleibt.

Die zuletzt angewandte, vergleichbare Förderpraxis bei kirchlichen Objekten sieht wie folgt aus:

Der Markt Altomünster fördert die Sanierung von kirchlichen Objekten mit einem Fördersatz in Höhe von        max. 20% des Anteils der jeweiligen Pfarrei (= Eigenanteil), gedeckelt auf einen Maximalförderbetrag.

Ausgegangen wird von den nachgewiesenen Gesamtkosten (inkl. Mehrwertsteuer), d.h. eine Unterscheidung in zuschussfähige und nichtzuschussfähige Kosten wird nicht getroffen.

Der abschließend festzusetzende Förderbetrag richtet sich nach den zum Abschluss der Maßnahme vorliegendem Eigenteil und den nachgewiesenen Gesamtkosten aus der tatsächlich Abrechnung der beauftragten Firmen bzw. erworbenen Materialien unter Berücksichtigung des Maximalförderbetrags. Die Abrechnungen sind dem Markt Altomünster in Kopie vorzulegen.

Eigenleistungen und "Eigenmaterialbereitstellung" werden nicht gefördert.

Es wird vorgeschlagen den Maximalförderbetrag auf 9% des Förderbetrags (aufgerundet auf volle hundert) festzulegen.

Daraus errechnet sich folgende Förderung:

       5.900,- € x 20% = 1.180,- €                Maximalförderbetrag: 1.300,- €

Der aktuelle Zustand der Außentreppe und der Eingangsstufen zur Vorhalle kann den ins RIS eingestellten Fotos entnommen werden.

Beschluss

1.        Die katholische Pfarrkirchenstiftung St. Stephanus Hohenzell erhält vom Markt Altomünster für die vorbeschriebene Sanierung der
               Außentreppe mit Gehweg zur Pfarrkirche und zum Friedhof eine Förderung in Höhe von        20%, jedoch einen maximalen Förderbetrag in Höhe von 5.600,- €
       und der
               Eingangsstufen zur Vorhalle der Pfarrkirche eine Förderung in Höhe von 20%, jedoch einen        maximalen Förderbetrag in Höhe von 1.300,- €

2.        Die Mittel werden im Haushalt 2018 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Datenstand vom 05.10.2017 10:30 Uhr