Ergebnisse der überörtlichen Rechnungsprüfung für die Jahre 2002 bis 2009 (Baubereich)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 28.06.2011

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 28.06.2011 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Teil 1 – Allgemeiner Baubereich

Der bayerische kommunale Prüfungsverband hat im Jahr 2008 eine überörtliche fachtechnische Prüfung von Bauausgaben - die Jahre 2002 bis 2007 betreffend - durchgeführt und die nachstehenden Einzelthemen im abschließenden Bericht vom November 2008 festgestellt:

TZ 1 – Verspäteter Abschluss von Verträgen

Es wird zukünftig darauf geachtet, dass die unterzeichneten Honorarverträge vor den ersten Planentwürfen vorliegen.


TZ 2/3 – Fehlende stufen- bzw. abschnittsweise Beauftragung und Verwendung kommunaler Vertragsmuster

Zukünftig erfolgt unter der Verwendung kommunaler Vertragsmuster eine stufen- bzw. abschnitts-weise Beauftragung.


TZ 4 – Schriftliche Verträge

Zukünftig erfolgt in allen Bereichen eine schriftliche Beauftragung bzw. der Abschluss eines schriftlichen Vertrags.


TZ 5 – Mindestsätze der HOAI

Die Mindestsätze der HOAI werden beim Abschluss von Verträgen beachtet.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Berechnung des endgültigen Honorars ausdrücklich nicht die Kosten für „Unwägbarkeiten und Nachtragsposten“ u.ä.) zu Grunde gelegt wurden.


TZ 6/7/8 – Fehlerhafte Angebotswertung, Verhandlungsverbot und Aufhebung der Ausschreibung

Auf die zukünftig „richtige“ Bewertung und Behandlung der Angebote und den eventuellen Folgen wird bei den vom Markt Altomünster beauftragten Ingenieuren/Architekten hingewirkt.


TZ 9 – Zuschlagserteilung
Es wird von Fall zu Fall entschieden, ob der Abschluss eines Bauvertrages vorgenommen wird oder ein „einfaches“ Auftragsschreiben versandt wird.


TZ 10 – Fehlende Sicherheit für die Vertragserfüllung

Entsprechende Sicherheiten werden zukünftig in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt und im Rahmen der Schulrechnung angefordert.


TZ 11 – Nennung des Planers

Der Versand der Ausschreibungsunterlagen (ohne Nennung des planenden Büros) erfolgt künftig durch den Markt Altomünster selbst.


TZ – 12 Unwirksame Vertragsbedingungen

Mit dem ausschreibenden Büro wird künftig abgesprochen, wie die Ausschreibungsunterlagen jeweils inhaltlich gestaltet werden und wer diese im Einzelfall erstellt.


TZ 13 – Bauleistungsversicherung

Der Abschluss und die Modalitäten einer Bauleistungsversicherung werden im Einzelfall zwischen dem Markt Altomünster und dem planenden Büro abgesprochen.


TZ14 – Verjährungsfrist

Ein Abweichen von der Regelfrist für die Verjährung wird zukünftig im Einzelfall begründet und dokumentiert.


TZ 15 – Bürgschaftsformulare

Künftig werden nur Bürgschaftserklärungen entgegengenommen, die den entsprechenden Vorschriften entsprechen.


TZ 16 – Mitteilung über die Schlusszahlung

Der verbesserte Wortlaut wurde gleich nach diesem Hinweis entsprechend angepasst und wird auch künftig verwendet.


TZ 17 – Freigabe von Abschlagszahlungen

Es besteht die verwaltungsinterne Auffassung, dass es bei Abschlagszahlungen genügt, wenn das begleitende Büro den Zahlungsanspruch überprüft und die Zahlung als solche „frei gibt“ und anschließend der Markt Altomünster diese anweist. Im Rahmen der Schlussrechnung erhält der Markt Altomünster dann die jeweiligen Unterlagen (z.B. Mengenabrechnungen).


TZ 18 – Verantwortlichkeit bei der Rechnungsprüfung

Die ZVB-Arch/Ing werden künftig Gegenstand der jeweiligen Verträge.

TZ 19 – Honorar für die Leistungsphase 9

Die bisherige Vorgehensweise (= komplette Vergütung der Leistungsphase 9) wird in der bisherigen Form beibehalten, da diese Vorgehensweise z.B. im Bereich der Erschließungsmaßnahmen dazu führen würde, dass eine Abrechnung erst nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelan-sprüche möglich wäre.
Da der Markt Altomünster mit seriösen Planungsbüros zusammenarbeitet besteht nicht die Gefahr, dass die vorab vergüteten Tätigkeiten später nicht ausgeführt werden.


TZ 20 – Vergütung von Nebenkosten

Die Abrechnung der Nebenkosten wurde ab 2006 entsprechend umgestellt.
Eine Zurückforderung erfolgt nicht.


TZ 21 – Brandschutznachweis

An sich wäre diese Leistung im Umfang des planenden Architekten enthalten. Einen finanziellen Nachteil hat der Markt Altomünster insgesamt nicht erlitten, da beim Honorar für den planenden Architekten nicht das maximal ausschöpfbare Potential vereinbart wurde.
Eine Zurückforderung erfolgt nicht.


TZ 22 – Umsatzsteuererhöhung

Auf diese Thematik wird künftig mehr Wert gelegt.


TZ 23 – Honorarvereinbarung

Die Beauftragung von Architekten/Ingenieuren erfolgt bereits zwischenzeitlich auf der Basis eines Vertrages und nicht mehr auf der Basis eines „einfachen“ Auftragsschreibens.
Eine Zurückforderung erfolgt nicht.
Es wird zukünftig darauf geachtet, dass die unterzeichneten Honorarverträge vor den ersten Planentwürfen vorliegen.


TZ 24 – Zuordnung der Honorarzone

Auf die ordnungsgemäße Zuordnung der entsprechenden Honorarzone wird künftig verstärkt Wert gelegt.


Teil 2 – Besonderer Baubereich

Der bayerische kommunale Prüfungsverband hat im Jahr 2010 eine überörtliche fachtechnische Prüfung von Bauausgaben für die maschinentechnischen, haustechnischen und elektrotechnischen Ausrüstungen beim Neubau der Kläranlage Zeitlbachtal und einigen Abwasserpumpwerken  - die Jahre 2007 bis 2009 betreffend - durchgeführt und die nachstehenden Einzelthemen im abschließenden Bericht vom Juni 2010 festgestellt:

TZ 2.1 – Unterlagen

Entsprechende Unterlagen sind zukünftig unverzüglich an den Markt Altomünster zu übergeben.


TZ 2.2 – Planung und Ausschreibung

Es wird zukünftig darauf geachtet, dass die Leistungsbeschreibungen für die Maßnahmen und auch Wartungs- und Serviceleistungen detailiert beschrieben werden.


TZ 2.3 – Vertragsbedingungen

Die Vertragsbedingungen werden an die entsprechenden Vertragsmuster angepasst.


TZ 2.4 – Vergabe

Bei anstehenden Vergaben wird auch der Bereich „Folgekosten“ bei der Ausschreibung, Wertung und Vergabe vermehrt berücksichtigt.

TZ 2.5 – Bauausführung

Vgl. dazu die Ausführungen zu TZ 3


TZ 2.6 – Geänderte und zusätzliche Leistungen

Änderungen bei den Leistungen  gegenüber der Auftragsvergabe werden zukünftig ausführlicher dokumentiert.


TZ 2.7 – Abrechnungen
Vgl. dazu die Ausführungen zu TZ 3


TZ 2.8 Zahlungen

Der Schlussbericht wird entsprechend neu gefasst.
Es wird darauf geachtet, dass es zukünftig möglichst nur eine Schlusszahlung gibt.


TZ 2.9 – Dokumentation, Anlagenkennzeichnung und Betriebsanleitung

Es wird darauf geachtet, dass Dokumentationen, Anlagenbeschreibungen, Bestandspläne, Anlagenkennzeichnungen und Betriebsanleitungen zeitnah vorgelegt werden.
Der Entwurf einer Dienstanleitung befindet sich derzeit im Praxistest.


TZ 2.10 – Abnahme, Gewährleistung und Sicherheiten

Die Bürgschaften sind im gemeindlichen Bauamt speziell aufbewahrt, so dass ein eigenes Gewährleistungsverzeichnis nicht erforderlich scheint.
Gewährleistungsabnahmen werden zukünftig vollständig durchgeführt.


Aufgrund der Komplexität der Materie wurden die in den Textziffern aufgegriffenen Themen schwerpunktmäßig vom begleitenden Ingenieurbüro durchgeführt. Der Markt Altomünster als ausschreibende Stelle wird diese Themen mit dem Ingenieurbüro entsprechend weiterverfolgen.


TZ 3 -  Rückforderungen

Die angesprochenen Rückforderungen wurden zwischenzeitlich umgesetzt.


TZ - Notstromeinspeisung

Die Thematik der Notstromeinspeisung wird möglichst kurzfristig angegangen.


TZ – Ingenieurvertrag

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.


TZ – Sonstige Hinweise

Die Bauherrenaufgaben des Marktes Altomünster und die geordnete Archivierung der Unterlagen werden verstärkt wahrgenommen.
Das Betriebspersonal wird zukünftig frühzeitig in die Planungen eingebunden.

Beschluss

Der Prüfungsbericht wird zur Kenntnis genommen.
Mit der jeweils vorgeschlagenen Vorgehensweise besteht Einverständnis.
Sofern in einzelnen Bereichen finanzielle Nachteile für den Markt Altomünster über die Kassenversicherung abgerechnet werden können, wird entsprechendes übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0