Die vor ca. 20 Jahren nach den damaligen Vorschriften installierte Lüftungsanlage für die 25-m-Raumschießanlage im Kellergeschoß des Anwesens Schultreppe 3 entspricht nicht mehr den Vorgaben der neuen Schießstandrichtlinien, da diese eine andere Funktionsweise der Lüftung vorschreibt. Details dazu werden in der Sitzung erläutert.
Der Schützenverein Edelweiß Altomünster e.V. beabsichtigt deshalb eine neue Lüftungsanlage als sog. Kolbenlüftung mit separatem Bleiabscheider einzubauen.
Die Gesamtkosten für den Rückbau der bestehenden und den Einbau einer neuen Lüftungsanlage werden derzeit auf einen Betrag in Höhe von 56.000,- € geschätzt. Darin sind Eigenleistungen in Höhe von 4.500,-€ beinhaltet.
Durch die Regierung von Oberbayern wird ein Anteil in Höhe von 25% der förderfähigen Gesamtkosten und damit ein Betrag in Höhe von 13.950,- € gefördert.
Die zuletzt angewandte, vergleichbare Förderpraxis sieht wie folgt aus:
Der Markt Altomünster fördert eine "Erstinvestition/Neubeschaffung" i.d.R. mit einem Fördersatz in Höhe von max. 20% des Anteils der nachgewiesenen Gesamtkosten, gedeckelt auf einen Maximalförderbetrag.
Ausgegangen wird von den nachgewiesenen Gesamtkosten (inkl. Mehrwertsteuer), d.h. eine Unterscheidung in zuschussfähige und nichtzuschussfähige Kosten wird nicht getroffen.
Der abschließend festzusetzende Förderbetrag richtet sich nach den zum Abschluss der Maßnahme nachgewiesenen Gesamtkosten aus der tatsächlich Abrechnung der beauftragten Firmen bzw. erworbenen Materialien unter Berücksichtigung des Maximalförderbetrags. Die Abrechnungen sind dem Markt Altomünster in Kopie vorzulegen.
Eigenleistungen und "Eigenmaterialbereitstellung" werden nicht gefördert.
Der Maximalförderbetrag wird auf 9% des Förderbetrags (aufgerundet auf volle hundert) festgelegt.
Daraus errechnet sich folgende Förderung
(56.000,- € ./. 4.500,- €) x 20% = 10.300,- € Maximalförderbetrag: 11.300,- €