Der Markt Altomünster hat nach Art. 51 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerhalb der geschlossenen Ortslage (nach seiner Leistungsfähigkeit) die öffentlichen Straßen zu beleuchten.
Zur Beleuchtungseinrichtung gehören neben den Brennstellen (= Straßenlampen; ca. 1.000 Stück) auch ein eigenes Stromnetz (= Straßenbeleuchtungsnetz) und die erforderlichen Schalteinrichtungen und Steuerprogramme.
Für den Bau (einschließlich der Projektierung) und den Betrieb der Straßenbeleuchtung ist der Markt Altomünster verantwortlich.
Da hierzu kein eigenes Personal vorhanden ist, wurden diese Aufgaben vergangenheitlich an geeignete Dienstleister übertragen:
Bayernwerk AG Arbeiten nach sog. Basispaket (wird aktuell nicht mehr angeboten)
Fa. Kölbl Tausch der Leuchtmittel
Der bestehende Dienstleistungsvertrag mit dem Bayernwerk endet (in Anlehnung an den "alten" Konzessionsvertrag) mit Ablauf des 31.12.2018.
Es wird vorgeschlagen mit Wirkung vom 01.01.2019 einen Straßenbeleuchtungsvertrag mit einer Laufzeit von fünf Jahren mit der (neu) Bayernwerk Netz GmbH abzuschließen, um einen geregelten Betrieb der Straßenbeleuchtung sicherstellen zu können.
Den Straßenbeleuchtungsvertrag gibt es in den beiden Ausführungen "Turnuspaket" und "Komplettpaket". Die unterschiedlichen Leistungsinhalte können der Anlage 1 im RIS entnommen werden.
Die im Rahmen der Ortskernsanierung errichteten Sonderleuchten (ML 240 Ratisbona der Firma Lehner) sind im Eigentum des Marktes Altomünster und waren deshalb bislang von einer Wartung ausgeschlossen. In Gesprächen konnte erreicht werden, dass diese mit dem Abschluss eines neuen Wartungsvertrages auch in die Wartung übernommen werden können, wenn diese zuvor an das Bayernwerk übereignet werden. Wird nach Ablauf des Wartungsvertrags (31.12.2023) kein neuer Wartungsvertrag mit dem Bayernwerk abgeschlossen, werden diese Sonderleuchten zu den gleichen Konditionen wieder zurückübertragen.
Da sich die Kosten zwischen "Turnuspaket und Fa. Kölbl" und "Komplettpaket" nicht deutlich unterscheiden (vgl. finanzielle Auswirkungen), der Umfang des Komplettpakets jedoch deutlich größer ist, wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, sich für das Komplettpaket als Grundlage für den Straßenbeleuchtungsvertrag zu entscheiden.