Antrag auf Neubau einer Doppelhaushälfte (Haus 2); Bauort: Steubweg, Altomünser


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2018 ö beschließend 21

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt, sofern die Erschließung gesichert ist.
Die erforderliche straßenmäßige Erschließung kann durch Verbreiterung des öffentlichen Straßengrundes gesichert werden. Bezüglich der Abwasserbeseitigung ist der Entwässerungsplan noch abzuklären, wobei bereits jetzt darauf hingewiesen wird, dass bei Bereinigung der bestehenden (gemeindlichen) Abwasserleitungen ein Umschluss auf Bauherrnkosten erforderlich wird.
Die bestehende Abwasserleitung des Grundstücks Fl.Nr. 922/9 ist auf dem Grundstück weiterhin zu belassen, solange keine anderweitige Kanalerschließung für das benachbarte Grundstück vorliegt.
Östlich des Bauplatzes sind die ortbildprägende Linde und der Grünbereich zu erhalten. Die Anfahrt der Stellplätze hat über den Steubweg und nicht über den Johann-Michael-Fischer-Platz zu erfolgen, damit vor allem der Grünbereich südlich der Linde nicht zerstört wird und zudem auch der Versorgungskasten und die Straßenbeleuchtung nicht versetzt werden müssen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Obeser hat als Entwurfsverfasser an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 27.06.2018 09:50 Uhr