Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich I, 4. Änderung und Überarbeitungsbereich II, 2. Änderung "Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage nördlich von Rudersberg"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Billigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 18.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 18.02.2020 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung vom 24.07.2018 beschloss der Gemeinderat die 4. Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I und die 2. Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich II für die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage nördlich von Rudersberg.

Am 23.07.2019 wurde die Umsetzung der modifizierten Planungsfläche Alternative 2 (Grundstücke Flurnummern 936 Teilfläche, 939, 940 und 941 der Gemarkung Wollomoos und Grundstücke Flurnummern 77 Teilfläche und 86 Teilfläche der Gemarkung Thalhausen) für eine Fläche von ca. 9,8 ha vom Gemeinderat beschlossen.

Der vom beauftragten Landschaftsplanungsbüro Brugger ausgearbeitete Entwurf wurde vom Gemeinderat am 19.11.2019 mit einer Fläche von ca. 9,1 ha gebilligt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 20.12.2019 bis 04.02.2020 statt. Parallel dazu wurden die Träger öffentlicher Belange vom 17.12.2019 bis 04.02.2020 am Verfahren beteiligt.


Ergebnis der öffentlichen Auslegung

Von Seiten der Bürger gingen keine Einwände ein.


Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:

  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • Bayerischer Bauernverband
  • Bund Naturschutz in Bayern e.V.
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
  • Energienetze Bayern GmbH
  • IHK für München und Oberbayern
  • Landesamt für Denkmalpflege
  • Landesbund für Vogelschutz Kreisgruppe Dachau
  • Jagdpächter des betroffenen Reviers
  • Gemeinde Adelzhausen
  • Gemeinde Eurasburg
  • Gemeinde Erdweg
  • Gemeinde Hilgertshausen-Tandern


Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben weder Anregungen noch Bedenken geäußert:

  • TenneT TSO GmbH, E-Mail vom 18.12.2019
  • bayernets GmbH, E-Mail vom 18.12.2019
  • Wasserwirtschaftsamt München, E-Mail vom 04.02.2020
  • Zweckverband zur Wasserversorgung „Weilachgruppe“, E-Mail vom 19.12.2019
  • Regionaler Planungsverband München, E-Mail vom 08.01.2020
  • Gemeinde Schiltberg, E-Mail vom 18.12.2019
  • Gemeinde Sielenbach, Schreiben vom 04.02.2020
  • Gemeinde Odelzhausen, E-Mail vom 19.12.2019
  • Markt Markt Indersdorf, E-Mail vom 28.01.2020
  • Stadt Aichach, E-Mail vom 21.01.2020


Behörden und Träger öffentlicher Belange mit Anregungen oder Bedenken

1. Regierung von Oberbayern, E-Mail vom 08.01.2020

Vorhaben
Die Marktgemeinde Altomünster beabsichtigt mit o.g. Vorhaben die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu schaffen. Das Plangebiet (insg. ca. 9,1 ha) befindet sich ca. 500 m nördlich von Rudersberg. Das Areal soll neben Grünflä-chen im Wesentlichen als Sondergebiet SO Photovoltaikanlage (ca. 7,3 ha) dargestellt werden.

Erfordernisse
Freiflächenphotovoltaikanlagen sollen möglichst auf vorbelasteten Standorten realisiert werden (LEP 6.2.3 (G)).
Erneuerbare Energien sind verstärkt zu erschließen und zu nutzen (LEP 6.2.1 (Z)).
Die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien (….) sollen geschaffen werden (Art. 6 Abs. 2 Nr. 4 BayLplG).
Den Anforderungen des Klimaschutzes soll Rechnung getragen werden, insbesondere durch (….) die verstärkte Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energien (….) (LEP 1.3.1 (G)).
Die regionale Energieerzeugung soll regenerativ erfolgen (RP 14 B IV G 7.3).
Die Gewinnung von Solarenergie (Strom und Wärme) soll vorrangig auf Dach- und Fassadenflächen von Gebäuden, auf bereits versiegelten Flächen und im räumlichen Zusammenhang mit In-frastruktur erfolgen (RP 14 B IV G 7.4).

Beurteilung
Die Planungen sind hinsichtlich der Ziele zum Klimaschutz sowie des verstärkten Ausbaues regenerativer Energien grundsätzlich zu begrüßen. Eine Vorbelastung des Standortes ist zwar nicht gegeben, allerdings besteht durch eine das Plangebiet in Nord-Süd-Richtung querende 20 kV-Leitung eine gewisse Vorprägung. Im Süden tangiert das Plangebiet landschaftliches Vorbehaltsgebiet. In diesem Bereich sind im Plangebiet allerdings umfangreiche Grünmaßnahmen vorgesehen. Eine wesentliche Beeinträchtigung der entsprechenden Belange des Vorbehaltsgebiets (vgl. RP 14 B I G 1.2.1, RP 14 B I G 1.2.2.05.1) ist aus landesplanerischer Sicht nicht zu erwarten.
Ergebnis
Die Planungen stehen bei entsprechend qualifizierter Ausführung der Eingrünungsmaßnahmen insbesondere im Süden des Plangebietes den Erfordernissen der Raumordnung grundsätzlich nicht entgegen.


2. Landratsamt Dachau, Fachbereich: Rechtliche Belange, Schreiben vom 22.01.2020

Hinweise, die der Abwägung zugänglich sind und sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o.g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlagen

Anhand des Geo-Informationssystems (GIS) im Landratsamt Dachau wurde festgestellt, dass der geplante Umgriff der Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer ausgewiesenen Förderfläche der Unteren Naturschutzbehörde kollidiert. Um Prüfung und ggf. Änderung der Planung wird deshalb gebeten.




3. Landratsamt Dachau, Fachbereich: Technischer Umweltschutz, Schreiben vom 28.01.2020

Hinweise, die der Abwägung zugänglich sind und sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o.g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlagen

Wir bitten, die für die östlich angrenzende Gemeindeverbindungsstraße Thalhausen-Rudersberg zuständige Behörde mit zu beteiligen, da aufgrund der Nähe und Lage der Straße zur geplanten FFFA Blendwirkungen, die den Straßenverkehr evtl. gefährden können, u.E. geprüft werden sollen.

Rechtsgrundlagen
Wir verweisen auf § 1 Abs. 6 Nr. 1 und 7 BauGB sowie auf §§ 3, 22, 50 BImSchG.


4. Landratsamt Dachau, Fachbereich: Kreisbrandinspektion, Schreiben vom 07.01.2020

Gegen die geplante Maßnahme bestehen keine Einwände.
Wir bitten bei den konkreten Bebauungsplanverfahren weiterhin die Brandschutzdienststelle zu beteiligen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Löschwasserversorgung  
Rechtliche Vorgaben:
Nach Artikel 1 Absatz 1 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) haben die Gemeinden als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst).
Nach Absatz 2 haben die Gemeinden zur Erfüllung dieser Aufgaben in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren (Art. 4 Abs. 1 BayFwG) aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.

Sie haben außerdem in diesen Grenzen die notwendigen Löschwasserversorgungsanlagen bereitzustellen und zu unterhalten.

Nach dem Arbeitsblatt W 405 des deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) können alle Löschwasserentnahmestellen in einem Umkreis von 300 m um die bauliche Anlage herangezogen werden. D.h. aber nicht, dass die erste nutzbare Löschwasserentnahmestelle erst in 300 m Entfernung sein darf. Auch hier sind wiederum die 75 m nutzbare Schlauchlänge der Feuerwehr heranzuziehen, da ansonsten das Wasser nicht zum Einsatzfahrzeug herangeführt werden kann um von diesem dann, ggf. mit einer Druckerhöhung, verteilt zu werden.

Der vorzuhaltende notwendige Löschwasserbedarf richtet sich nach der Art der durch die Gemeinde zugelassenen baulichen Nutzung (Bebauungsplan). Als Planungsgröße kann hierzu das Arbeitsblatt W 405 des DVGW herangezogen werden.

Hinweis
Wird die Bereitstellung von Wasser an einen Zweckverband übertragen, sind zudem Regelungen zur Bereitstellung von Löschwasser und deren Entnahme Einrichtungen (Hydranten; einschließlich deren Pflege) vertraglich festzulegen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Entnahme von Löschwasser auch weiterhin für Einsätze oder Übungen durch die gemeindliche Feuerwehr jederzeit und kostenfrei möglich ist.



5. Handwerkskammer für München und Oberbayern, Schreiben vom 04.02.2020

Im Rahmen der o.g. Bauleitplanverfahren soll für die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage westlich der Straße, die Rudersberg mit Thalhausen verbindet, auf einem Areal von ca. 9 ha die planerische Grundlage geschaffen werden.

Wie auch in der Begründung zum Bebauungsplanentwurf angemerkt, liegt das Plangebiet im Bereich des Altograbens im wassersensiblen Bereich. Die Handwerkskammer für München und Oberbayern ist gemeinsam mit weiteren Vertretern der Bau- und Wasserwirtschaft Unterzeichnerin einer gemeinsamen Erklärung, die sich für die Risikovermeidung durch an Hochwasser- und Überschwemmungsereignisse angepasstes Bauen stark macht. Es ist daher hervorzuheben, dass grundsätzlich ein besonderes Augenmerk auf die wesentliche Bedeutung baulicher Schutzmaßnahmen und eine an häufiger werdende Extremwettereignisse angepasste Bauweise zu richten ist.
Zu den vorliegenden Planentwürfen bestehen darüber hinaus von unserer Seite keine Anmerkungen.


6. Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben vom 08.01.2020

Der Geltungsbereich wird von unserer 20 kV Freileitung überspannt.

Der Schutzbereich der 20-kV Freileitung beträgt 7,5 m beiderseits der Leitungsachse. Innerhalb des Schutzbereiches ist nur eine eingeschränkte Bebauung möglich. Nach VDE 0210 beträgt der einzuhaltende Mindestabstand der Leiterseile zu nicht begehbaren PV-Modulen 3,0 m. Abgrabungen im Mastbereich können die Standsicherheit des Mastes gefährden und sind nur mit unserem Einverständnis möglich. Die Standsicherheit der Freileitungsmaste und die Zufahrt zu den Standorten auch mit schwerem Gerät, muss zu jeder Zeit gewährleistet sein. Dies gilt auch für vorübergehende Maßnahmen.

Der Schattenwurf von Masten und der überspannenden Leiterseile ist vom Betreiber der Photovoltaikanlage zu akzeptieren. In den Mastbereichen und unter den Leiterseilen muss unter Umständen auch mit Vogelkot gerechnet werden. Hierfür und für die Beschädigung der Solarmodule durch eventuell von den Leiterseilen herunterfallende Eis- und Schneelasten übernimmt die Bayernwerk Netz GmbH keine Haftung.

Zuständig für den Planungsbereich ist das Netzcenter Unterschleißheim. Die Adresse lautet: Bayernwerk Netz GmbH, Netzcenter Unterschließheim, Lise-Meitner-Str. 2, 85716 Unterschließheim, Telefon 0897 37002-0, E-Mail: BAG-NC-Unterschleißheim@bayernwerk.de. Bitte wählen Sie nach der Bandansage die „1“.


7. Weiteres Verfahren

Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich I, 4. Änderung und die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich II, 2. Änderung „Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage nördlich von Rudersberg“ wird mit den eingearbeiteten Änderungen in der Fassung vom 18.02.2020 öffentlich ausgelegt und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme zugeleitet (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches).

Beschluss 1

1. Zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

Beschluss 2

2. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Rechtliche Belange

Die Darstellung der Vertragsnaturschutz-Flächen im GIS ist nicht flächenscharf und entspricht nicht exakt der vertragsgemäß bewirtschafteten Fläche. Die Darstellung im GIS des Landratsamtes wird nach Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde im GIS entsprechend den Darstellungen des Flächennutzungsplanes angepasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

Beschluss 3

3. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Technischer Umweltschutz

Es handelt sich bei der angesprochenen Straße Gemeindeverbindungsstraße Thalhausen-Rudersberg um eine gemeindliche Straße. Inwieweit eine Blendwirkung und ggf. somit Gefährdung des Straßenverkehrs besteht, kann aufgrund des bewegten Geländes und der geschwungenen Straßenführung nur anhand eines Blendgutachtens geklärt werden. Eine kurzzeitige Blendung kann auch mit reflexionsarmen PV Modulen nicht ausgeschlossen werden.
Für das weitere Verfahren ist ein Blendgutachten erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

Beschluss 4

4. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Kreisbrandinspektion

Bezüglich des Brandschutzes wird die Stellungnahme zur Kenntnis genommen. Der Betreiber wird über das Schreiben informiert und hat eigenverantwortlich einen ausreichenden Brandschutz herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

Beschluss 5

5. Zur Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

Beschluss 6

6. Zur Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Betreiber wird über das Schreiben informiert und hat eigenverantwortlich die darin genannten Forderungen und Hinweise zu beachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

Beschluss 7

7. Billigung

Der Markt Altomünster billigt die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich I, 4. Änderung und die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich II, 2. Änderung „Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage nördlich von Rudersberg“ mit den oben beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 18.02.2020 inklusive dem einzuarbeitenden Blendgutachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

Datenstand vom 20.02.2020 10:13 Uhr