Verkehrsberuhigende und -ordnende Maßnahmen am Marktplatz und auf der Nerbstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 20.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 20.10.2020 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Am Marktplatz als zentralen Ort von Altomünster treffen mehrere Straßen (Jörgerring, Nerbstraße, Kirchenstraße, Herzog-Georg-Straße, Bahnhofstraße, Zufahrt zum St.-Altohof, Zufahrt zum Parkplatz) und die unterschiedlichsten Verkehrsteilnehmer mit jeweils eigenen Anforderungen aufeinander.

Um die allgemeine Aufenthaltsqualität und Verkehrssicherheit – insbesondere für Fußgänger – zu erhöhen, werden folgende verkehrsberuhigende und -ordnende Maßnahme vorgeschlagen:

  1. Einführung einer maximalen Geschwindigkeit von 30 km/h am Marktplatz und einer Teillänge der angrenzenden Nerbstraße im markierten Bereich


Ziele:
Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere für Kinder, Senioren und gehbehinderte Personen
Steigerung der Aufenthaltsqualität am Marktplatz durch Lärmreduzierung

Nachteil:
Keiner

Anmerkung:
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen den Jörgerring, die Kirchenstraße, die Nisslgasse und den Parkplatz Ortsmitte ebenfalls in den Bereich einer Geschwindigkeitsreduzierung mit einzubeziehen.


  1. Errichtung eines Fußgängerüberweges auf der Höhe des Neuen Rathauses im Umfeld des markierten Bereichs

Ziele:
Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere für Kinder, Senioren und gehbehinderte Personen
Nachteil:
Keiner


  1. Begrenzen der Parkzeit am Marktplatz und auf einer Teillänge der angrenzenden Nerbstraße auf zwei Stunden in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Betroffene Bereiche:

A        Südlicher Marktplatz
B        Östlicher Marktplatz
C        Südlich vom Rathaus
D        Nördliche Nerbstraße
E        Südliche Nerbstraße



Ziele:
Vermeiden von Dauerparkern und damit mehr Parkplätze für Kurzzeitnutzer
Reduzieren von Parksuchverkehr

Nachteil:
Parkdruck verteilt sich in die anliegenden Straßen
       
Anmerkung:
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen eine Teillänge der Kirchenstraße in den Bereich der Parkzeitbeschränkung mit einzubeziehen.


  1. Einrichten einer Be- und Entladezone für dem Anwesen Herzog-Georg Straße 4 (Bäckerei Regnath)

Vor dem o.g. Anwesen befinden sich zwei öffentlich Pkw-Stellplätze, die auch für das Entladen der angelieferten Backwaren verwendet werden.

Nach Schilderung des Ladeninhabers ist durch ein Dauerparken auf diesen Stellplätzen ein Entladen auf kurzem Weg oftmals nicht auf dem Stellplatz, sondern nur auf der Fahrbahn möglich. Daraus ergeben sich schlechte Sichtverhältnisse auf den Fußgängerüberweg.


Ziele:
Vermeiden von Dauerparkern und damit mehr Parkplätze für Kurzzeitnutzer
Reduzieren von Parksuchverkehr
Erhöhung der Verkehrssicherheit für die Nutzer des Verkehrsüberwegs

Nachteil:
Ein Stellplatz fällt weg.

Anmerkung:
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen die Parkzeit vor den Anwesen Herzog-Georg-Straße 2, 4 und 6 auf zwei Stunden in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu begrenzen und keine Be- und Entladezone einzurichten.



Die Standorte der erforderlichen Beschilderung für die vorgeschlagenen Maßnahmen werden bei positiver Beschlussfassung in einem eigenständigen noch auszuarbeitenden Beschilderungsplan dargestellt. Dieser wird dem Bauausschuss vorgelegt.


Aus der Mitte des Gemeinderats wird angeregt
  • eine Geschwindigkeitsmessung in der Odelzhauser Straße in Hohenzell in der morgendlichen Hauptverkehrszeit zwischen 05.30 Uhr und 09.00 Uhr durchzuführen.
  • die mobile Geschwindigkeitsanzeige am Ortseingang der Nerbstraße in Altomünster aufzustellen.

Beschluss 1

  1. a.)        Für
  • den Marktplatz,
  • eine Teillänge der angrenzenden Nerbstraße (vom Marktplatz in Fahrtrichtung ortsauswärts bis einschließlich der Einmündung Steinbergstraße; in Fahrtrichtung ortseinwärts nach der Einmündung Kellerbergstreß bis zum Marktplatz und
  • eine Teillänge der Kirchenstraße bis zur Einmündung der Nißlgasse
       wird eine maximale Geschwindigkeit von 30 km/h eingeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

b.)        Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h wird auf die gesamte Nerbstraße (= bis zum Fußgängerüberweg an der Einmündung Faberweg) ausgeweitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 12

Beschluss 3

  1. a.)        Auf Höhe des Neuen Rathauses wird ein Fußgängerüberweg eingerichtet.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 4

  1. b.)        Der in diesem Zusammenhang entfallende Behindertenstellplatz wird an anderer Stelle im
               Ortszentrum (möglicherweise in der Kirchenstraße) wieder ausgewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 5

  1. c.)        Die Schaffung von Fahrradabstellplätzen auf dem entfallenden Behindertenstellplatz wird
               geprüft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 6

Am Marktplatz (= Bereiche A, B und C) wird die maximale Parkzeit von Montag bis Freitag
auf zwei Stunden in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr begrenzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 6

Beschluss 7

Am Marktplatz (= Bereiche A, B und C) und auf einer Teillänge der angrenzenden Nerbstraße (= Bereiche D und E) wird die maximale Parkzeit auf zwei Stunden in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr begrenzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 16

Beschluss 8

4.        Vor dem Anwesen Herzog-Georg-Straße 4 wird eine Be- und Entladezone eingerichtet. Die Art der erforderlichen Beschilderung wird noch in Absprache mit der Polizeiinspektion festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.10.2020 07:50 Uhr