Antrag auf Nutzungsänderung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle in eine gewerbliche Nutzung; Bauort: Deutenhofen
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bauausschusses, 14.07.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss (Markt Altomünster) | Sitzung des Bauausschusses | 14.07.2020 | ö | beschließend | 7 |
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt. Eine Nutzungsänderung ist gemäß § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe e BauGB nicht zulässig.
Die Freiflächen dürfen nicht als gewerbliche Lagerflächen genutzt werden.
Die Stellplätze wären nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Herr Schweiger hat als Planfertiger an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
Datenstand vom 06.08.2020 10:13 Uhr