Sanierung der Friedhofsstützwand und Instandsetzung des Abwasserkanals; Zuschussantrag der katholischen Pfarrkirchenstiftung St. Stephanus Hohenzell


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 26.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 26.01.2021 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Die katholische Pfarrkirchenstiftung St.-Stephanus Hohenzell hat mit Schreiben vom 06.01.2021 eine Förderung für die Sanierung der Friedhofsstützwand und Instandsetzung des Abwasserkanals durch den Markt Altomünster beantragt.

Die Kostenschätzung geht von Kosten in Höhe von ca. 46.000,00 € aus.

Die zuletzt angewandte, vergleichbare Förderpraxis bei kirchlichen Objekten sieht wie folgt aus:

Der Markt Altomünster fördert die Sanierung von kirchlichen Objekten mit einem Fördersatz in Höhe von max. 20% des Anteils der jeweiligen Pfarrei (= Eigenanteil), gedeckelt auf einen Maximalförderbetrag.

Ausgegangen wird von den nachgewiesenen Gesamtkosten (inkl. Mehrwertsteuer), d.h. eine Unterscheidung in zuschussfähige und nichtzuschussfähige Kosten wird nicht getroffen.

Der abschließend festzusetzende Förderbetrag richtet sich nach den zum Abschluss der Maßnahme vorliegendem Eigenteil und den nachgewiesenen Gesamtkosten aus der tatsächlich Abrechnung der beauftragten Firmen bzw. erworbenen Materialien unter Berücksichtigung des Maximalförderbetrags. Die Abrechnungen sind dem Markt Altomünster in Kopie vorzulegen.

Eigenleistungen und "Eigenmaterialbereitstellung" werden nicht gefördert.

Es wird vorgeschlagen den Maximalförderbetrag auf 9% des Förderbetrags (aufgerundet auf volle hundert) festzulegen.

Daraus errechnet sich folgende Förderung:

     18.400,- € x 20% = 3.680,- €                        Maximalförderbetrag: 4.100,- €

Beschluss

  1. Die Pfarrkirchenstiftung St.-Stephanus Hohenzell erhält für die Sanierung der Friedhofsstützwand und Instandsetzung des Abwasserkanals eine Förderung vom Markt Altomünster in Höhe von 20%, jedoch einen maximalen Förderbetrag in Höhe von 4.100,- €.

  1. Die Mittel werden in den Haushalten 2022 und 2023 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.01.2021 10:58 Uhr