Umrüstung auf LED Beleuchtung; Zuschussantrag des FC Pipinsried e.V.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 27.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2021 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Der FC Pipinsried beabsichtigt die bestehende Beleuchtung des Trainingsplatzes und der Stockbahn auf LED Leuchtmittel umzurüsten.

Die Gesamtkosten werden derzeit auf einen Betrag in Höhe von 36.000,- € geschätzt. Darin sind keine Eigenleistungen beinhaltet.

Die zuletzt angewandte, vergleichbare Förderpraxis sieht wie folgt aus:

Der Markt Altomünster fördert eine "Erstinvestition/Neubeschaffung" i.d.R. mit einem Fördersatz in Höhe von max. 20% des Anteils der nachgewiesenen Gesamtkosten, gedeckelt auf einen Maximalförderbetrag.

Ausgegangen wird von den nachgewiesenen Gesamtkosten (inkl. Mehrwertsteuer), d.h. eine Unterscheidung in zuschussfähige und nichtzuschussfähige Kosten wird nicht getroffen.

Der abschließend festzusetzende Förderbetrag richtet sich nach den zum Abschluss der Maßnahme nachgewiesenen Gesamtkosten aus der tatsächlich Abrechnung der beauftragten Firmen bzw. erworbenen Materialien unter Berücksichtigung des Maximalförderbetrags. Die Abrechnungen sind dem Markt Altomünster in Kopie vorzulegen.

Eigenleistungen und "Eigenmaterialbereitstellung" werden nicht gefördert.

Der Maximalförderbetrag wird auf 9% des Förderbetrags (aufgerundet auf volle hundert) festgelegt.

Daraus errechnet sich folgende Förderung

       36.000,- € x 20% = 7.200,- €                Maximalförderbetrag: 7.900,- €

Beschluss

  1. Die vorgestellte Investition wird nicht als "Erstinvestition/Neubeschaffung" bewertet.
  2. Der Antrag wird bis zur Verabschiedung einer Richtlinie zur Förderung für Investitionen im energetischen Bereich zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.05.2021 07:08 Uhr