Errichtung von zwei E-Ladesäulen auf dem erweiterten P&R-Platz am Bahnhof Altomünster;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 27.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2021 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Der Landkreis Dachau hat im Jahr 2020 ein Ladesäuleninfrastrukturkonzept für den Landkreis Dachau ausarbeiten lassen.

Der Ergebnisbericht ist auf der Homepage des Landratsamtes unter
abrufbar.

Die nachstehenden, aus Sicht der Verwaltung zentralen Aussagen wurden dem Ergebnisbericht „Ladesäuleninfrastrukturkonzept für den Landkreis Dachau“ und dessen Anlagen sowie dem Kurzbericht „Markt Altomünster“ und dessen Anlagen entnommen.


Elektromobilität – eine Aufgabe der Gemeinde

Im Zusammenhang mit dem Thema Elektromobilität wird regelmäßig die Frage diskutiert, ob die Errichtung und der Betrieb einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in den kommunalen Aufgabenbereich fallen.

Das Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) weist in seiner Stellungnahme daraufhin, dass die Errichtung und der Betrieb einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge grundsätzlich von der Aufgabe der Energieversorgung gedeckt sein können - auch dann, wenn die Infrastruktur nicht nur kommunalen Fahrzeugen zur Verfügung stehen soll.

Die Förderung der Elektromobilität ist auch aus verkehrs-, umwelt- und gesundheitsbezogenen Blickwinkeln von Bedeutung, sodass sich auch aus diesen Gründen kommunale Aufgaben herleiten lassen können.

Inwieweit eine Gemeinde diese Aufgabe übernimmt, ist ihr überlassen. Es handelt sich dabei nicht um eine Pflicht-, sondern um eine freiwillige Aufgabe.









Nachhaltige Elektromobilität

Die verstärkte Nutzung der Elektromobilität ist gesamtheitlich nur dann nachhaltig, wenn der Strom zur Ladung der Batterien aus regenativer Energieerzeugung stammt.



Wichtige Begriffe




Im Rahmen europaweiter Regelungen zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur sind mittlerweile einheitliche Standards für die zu verwendenden Ladekabelanschlüsse definiert worden:

„Normalladen“, „Wechselstromladen (AC)“: Typ 2-Stecker mit > 3,7 kW Ladeleistung



„Schnellladen“, „Gleichstromladen (DC)“: CCS-Stecker mit > 22 kW Ladeleistung)



Da die asiatischen Hersteller von Elektrofahrzeugen standardmäßig den CHAdeMO-Stecker verbauen
und der Marktanteil der asiatischen Hersteller relativ hoch ist, ist die zusätzliche Bereitstellung dieses Steckertyps als Alternative zum CCS-Stecker zu empfehlen.

Die Hersteller von Ladesäulen bieten auch sogenannte Multicharger-Systeme an, bei denen i. d. R. ein Normalladeanschluss häufig mit 22 kW und ein Schnellladeanschuss häufig mit 50 kW angeboten werden
Zusammenhänge bei der Errichtung der öffentlichen Ladeinfrastruktur

Für die Errichtung öffentlicher Ladeinfrastruktur sind neben der Bereitstellung eines Ladepunktes und eines Stellplatzes auch die Stromversorgung und der Anschluss des Ladepunktes an ein Backendsystem notwendig.



Backendsystem im Hintergrund (blau)

Diese Software im Hintergrund ist notwendig, um die Auffindbarkeit der Ladeinfrastruktur
über Internetplattformen und Apps zu gewährleisten sowie die Ladevorgänge zu verwalten
und Abrechnungen der Nutzer zu ermöglichen. Durch die Autorisierung des Nutzers an der
Ladesäule (z. B. durch eine RFID-Karte des Nutzers oder den Scan eines QR-Codes) wird der Ladevorgang eindeutig zugeordnet und im Nachgang abgerechnet.
Verantwortlicher Akteur: Backendsystembetreiber während des Betriebs 


Eigentliche Ladeinfrastruktur (grün)

Dabei handelt es sich um Ladesäule(n) mit den entsprechenden Ladepunkten als Schnittstelle zum ladenden Elektrofahrzeug. Ggf. ist standortabhängig an dieser Stelle über weitere
Sensoren zur Überwachung der Belegung des Parkplatzes nachzudenken, um sicherzustellen, dass ein als frei ausgewiesener Ladepunkt nicht aufgrund eines parkenden Fahrzeugs blockiert wird und somit nicht zur Verfügung steht.
Verantwortlicher Akteur: Ladesäulenbetreiber während des Betriebs


Stromversorgung (orange)

Hierbei ist neben einem Netzanschlusskasten und einem Netzanschluss zur grundsätzlichen
Anbindung an das vorhandene Stromverteilernetz (Ansprechpartner: Stromnetzbetreiber)
ebenfalls ein Vertrag zur Stromlieferung (Ansprechpartner: Energieversorgungsunternehmen) notwendig.
Verantwortlicher Akteur: Ladesäulenbesitzer vor Errichtung der Ladesäule



Vertragsbeziehungen



Anforderungen aus Nutzersicht








Die 5 Nachfragegruppen






Tätigwerden des Marktes Altomünster möglich und erforderlich

Tätigwerden von privater Seite erforderlich; Markt Altomünster prüft eine Umsetzung für seine Wohnimmobilien

Bereits in einem ersten Schritt durch die Lademöglichkeit im Hechthof abgearbeitet.


Ermittlung der Ladenachfrage:

Im Rahmen der Erstellung des Ladesäuleninfrastrukturkonzeptes wurde die notwendige Ladesäulenanzahl zur Bereitstellung eines ausreichenden Angebots für die zu erwartende Ladenachfrage durch die Nachfragegruppen P+R, Arbeit, Wohnen, Hotels und folgende Szenarien betrachtet.

Szenario 1
  • 1 % der Fahrzeugflotte besteht aus Elektrofahrzeugen.
  • Die durchschnittliche Reichweite der Elektrofahrzeuge beträgt 200 km
  • Je Ladepunkte werden täglich 1,5 Ladevorgänge durchgeführt.

Szenario 2
  • 5 % der Fahrzeugflotte besteht aus Elektrofahrzeugen.
  • Die durchschnittliche Reichweite der Elektrofahrzeuge beträgt 300 km
  • An zentralen Orten, Freizeitzielen und Einkaufsmöglichkeiten werden täglich 2,5 Ladevorgänge durchgeführt.
  • An allen anderen Ladepunkten finden täglich 1,5 Ladevorgänge statt.

Szenario 3
  • 15 % der Fahrzeugflotte besteht aus Elektrofahrzeugen.
  • Die durchschnittliche Reichweite der Elektrofahrzeuge beträgt 400 km
  • An zentralen Orten, Freizeitzielen und Einkaufsmöglichkeiten werden täglich 2,5 Ladevorgänge durchgeführt.
  • An allen anderen Ladepunkten finden täglich 1,5 Ladevorgänge statt.


Anzahl der Fahrzeuge zum 01.03.2021 (Diese Zahlen werden nachgereicht)


Gesamtzahl PKW
Elektro-Fahrzeuge
Hybrid-Fahrzeuge
Szenario 1
(1%)
Szenario 2
(5%)
Szenario 3
(15%)
Landkreis
Dachau
91.984
728
1.855
920
4.599
13.798
Markt
Altomünster
4.984
32
97

59
150
450


Auslastung der E-Ladesäule im Hechthof


Standzeit
in h
Geladene kwh
Ladevorgänge
2019
413,66
1830,30
115
2020
1621,00
2928,91
297
2021 (bis 09.03.)
338,20
698,47
50













Erwartete Ladenachfrage als Gesamtanzahl der benötigten Ladesäulen (mit je 2 Ladepunkten) für den Landkreis in den einzelnen Szenarien ist in Tabelle 1 aufgelistet


Szenario
P&R
Plätze
Arbeiten
Wohnen
Hotels
Freizeit
Gesamtzahl
Landkreis Dachau






1
4
12
4
6
5
31
2
14
17
32
12
16
91
3
25
86
51
21
40
223
Markt
Altomünster






1
0
1
0
0
0
0
2
1
1
0
1
1
4
3
2
3
0
1
1
7

Arbeiten = Unter Arbeiten werden die Standorte von Unternehmen verstanden
Wohnen = Unter Wohnen werden hier Gebiete mit maßgeblichem Geschosswohnungsbau und geringer Wahrscheinlichkeit vorhandener Heimlademöglichkeiten für die Bewohner verstanden


Förderprogramm (Stand bis 31.12.2020)




Empfehlungen zum weiteren Vorgehen

  • Die Beschaffung der Ladeinfrastruktur sollte durch die einzelnen Kommunen erfolgen.
  • Es ist ein einheitliches Layout bzw. Hinweiskonzept für die Standorte der Ladeinfrastruktur anzustreben, sodass die aufgebaute Ladeinfrastruktur eindeutig erkennbar und entsprechend auffindbar ist.
  • Bei den Planungen von Neubauvorhaben sollte eine ausreichende Versorgung mit Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge vorgesehen werden.


Aufgrund der Aussage in der Machbarkeitsstudie, dass am P&R-Platz Schnelllademöglichkeiten nur einen geringen Mehrwert haben, wird im Weiteren empfohlen auf der in 2020 umgesetzten Erweiterungsfläche des P&R-Platzes im Bereich der Stellplätze zwei bis fünf 2 Normalladesäulen zu errichten.





Variante 1 „Stromtankstellen Contracting“

Die Kosten für den Netzanschluss sind durch den Markt Altomünster in voller Höhe bis zur Zähleranschlusssäule zu tragen.

Die restlichen Kosten für die Anschaffung und Inbetriebnahme der Ladesäule, den laufenden Betrieb (inkl. Abrechnung mit Benutzern, Roaming-Anbietern und Bezahldiensten), Wartung und Entstörung werden vom Anbieter (vorerst) übernommen und dem Markt Altomünster über eine monatliche Gebühr in Höhe von 320,- € in Rechnung gestellt.

Pro geladener Kilowattstunde wird derzeit eine Rückvergütung von 5 Cent gewährt. Die entsprechende Höhe der Rückvergütung ist abhängig von den jeweiligen gesetzlichen Rahmenbeindigen der Ladesäulenverordnung.


Variante 2 „Baukostenzuschuss“

Die Kosten für den Netzanschluss und die Kosten für die Errichtung der Ladesäulen werden anteilig an den Markt Altomünster weiterverrechnet (= Eigenbeteiligung). Die Eigenbeteiligung für den Markt Altomünster ist nur dann in dieser Höhe möglich, wenn der Anbieter eine Förderung erhält.

Die Kosten für den laufenden Betrieb (inkl. Abrechnung mit Benutzern, Roaming-Anbietern und Bezahldiensten), Wartung und Entstörung werden vom Anbieter übernommen.

Eine Rückvergütung für geladene Kilowattstunden wird nicht gewährt.

Variante 3 „Kauf“

Die Kosten für den Netzanschluss und die Kosten für die Errichtung der Ladesäulen werden vom Markt Altomünster getragen.

Die Kosten für den laufenden Betrieb (inkl. Abrechnung mit Benutzern, Roaming-Anbietern und Bezahldiensten), Wartung und Entstörung werden vom Markt Altomünster.


Übersicht zu den einzelnen Varianten

Variante
Kosten für Anschaffung
Förder-annahme
Kosten für den Unterhalt
Rückvergütung durch laden
Gesamtkosten
Stromtankenstellen
Contracting
14.300,- €
5.000,- €

23.100,- €
1.800,- €
30.600,- €
Baukostenzuschuss
10.500,- €
-
-
-
10.500,- €
Kauf
38.000,- €
19.000,- €
  8.400,- €
-
27.400,- €

Die Gesamtkosten beinhalten die Kosten für die Anschaffung, die auf den Markt Altomünster zukommen, die Kosten für den Unterhalt (z.B. Betriebsführung) über eine Laufzeit von 6 Jahren (= Mindestnutzungsdauer nach den Förderhinweisen) abzgl. etwaiger Erstattungen, die sich aus den geladenen Kilowattstunden ergibt.

Finanzielle Auswirkungen

Aus wirtschaftlicher Sicht und insbesondere aufgrund der aktuellen Haushaltslage wird die Errichtung der beiden Ladesäulen über die Variante „Baukostenzuschuss“ empfohlen.

Beschluss

  1. Die Errichtung der beiden Ladesäulen erfolgt über die Variante „Baukostenzuschuss“.
  2. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt mit einem geeigneten Anbieter für die Variante „Baukostenzuschuss“ die erforderlichen Verträge zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.05.2021 07:08 Uhr