Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Altomünster um eine zusätzliche Fahrzeughalle


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 26.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 26.10.2021 ö beschließend 10

Sach- und Rechtslage

Das Feuerwehrgerätehaus weist derzeit folgende Fahrzeugstellplätze mit entsprechender Belegung aus:

       Stellplatz 1        Mehrzweckfahrzeug MZF

       Stellplatz 2        Tanklöschfahrzeug TLF 16/25

       Stellplatz 3        Hlifeleistungsfahrzeug HLF 10

       Stellplatz 4        Anhänger „Notstromaggregat“, Anhänger „Ölspur“, Anhänger „Logistik“


Die Waschhalle ist als Notstellplatz kurzfristig nutzbar, aber aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften (insbesondere Rutschgefahr im Nassbereich, ungewollte Kontamination mit Fremdstoffen aufgrund des Waschvorgangs) kritisch zu sehen. Bei dem Notstellplatz handelt sich um keinen DIN-gerechter und vollwertiger Stellplatz nach der geltenden Stellplatznorm. 
Des Weiteren ist der Arbeitsablauf behindert, da zunächst das darin befindliche Fahrzeug umgeparkt werden muss, um die Waschhalle für den eigentlichen Zweck nutzen zu können. Neben den Fahrzeugen der Feuerwehr nutzen auch die Johanniter die Waschhalle für die Außenreingung des an der Asbacher Straße stationierten RTWs.


Begründung für die Erweiterung der bestehenden Räumlichkeiten:

Der vom Bund an die Gemeinde überlassene Gerätewagen Dekon-P ist aktuell auf dem Notstellplatz in der Wachhalle untergebracht (weitere Erläuterungen vgl. oben). Für dieses Fahrzeug sollte mittelfristig ein „ordentlicher“ Stellplatz geschaffen werden

Spätestens mit Auslieferung des Löschfahrzeuges LF 20 ab 12/2022 und der Tatsache dass, das bisherige Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 als sonstiger Gerätewagen umgebaut wird und im Fahrzeugbestand verbleibt, ist eine Erweiterung zur gesicherten Unterbringung der Anhänger notwendig.

Für die Drehleiter ist ein weiterer Stellplatz notwendig.

Aus heutiger Sicht handelt es sich - vorbehaltlich zukünftiger DIN- oder sonstiger Richtlinienänderungen - baulich um den finalen Ausbau des Feuerwehrgerätehauses Altomünster. 

Es wird vorgeschlagen, eine Halle mit drei zusätzlichen Stellplätzen zu errichten:
       
Stellplatz 1        Mehrzweckfahrzeug MZF

       Stellplatz 2        Tanklöschfahrzeug TLF 16/25

       Stellplatz 3        Hlifeleistungsfahrzeug HLF 10

       Stellplatz 4        Anhänger „Notstromaggregat“, Anhänger „Ölspur“, Anhänger „Logistik“

       Stellplatz 5        Löschfahrzeuges LF 20

       Stellplatz 6        Gerätewagen Dekon-P

       Stellplatz 7        Drehleiter DLK 23-12


In der gemeindlichen Zielplanung für die Ausstattung und Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren
im Marktgemeindebereich Altomünster ist der Erweiterungsbau für das Jahr 2025 mit einem Volumen von 800.000,- € beinhaltet.


Im Rahmen der angedachten Erweiterung wurde „platzmäßig“ die Errichtung einer möglichen Rettungswache berücksichtigt.

Diese Idee und die damit verbundene Ausführung in einem separaten Gebäude wird von der FF Altomünster mitgetragen und befürwortet. Es wird seitens der Feuerwehrführung darauf hingewiesen, dass die Errichtung in räumlicher Nähe wichtig für die Arbeitsabläufe und etwaige Förderungen seitens der Regierung von Oberbayern notwendig und sinnvoll ist.

Finanzielle Auswirkungen

Nach einer ersten Schätzung sind Baukosten in Höhe von ca. 400.000,- € (davon ca. 200.000,- für die Errichtung der Halle) und Planungskosten in Höhe von ca. 50.000,- € zu erwarten.

Auf Basis eines ersten Gesprächs mit der Regierung von Oberbayern ist von einer Förderung für insgesamt drei Stellplätze in Höhe von 89.000,- € auszugehen.

Beschluss

Das bestehende Feuerwehrhaus wird um eine Halle mit drei zusätzlichen Stellplätzen erweitert.
Die wegfallenden Stellplätze für die Einsatzkräfte werden an der vorgeschlagenen Stelle neu errichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Datenstand vom 11.11.2021 10:02 Uhr