Bebauungsplan Kiemertshofen Nr. 4 „Südlich der Straße nach Übelmanna“; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 21.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 21.06.2022 ö beschließend 2

Beschluss 1

1. Zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern Höhere Landesplanungsbehörde

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Zum Ortsteil Kiemertshofen passt ein groß angelegter Geschoßwohnungsbau nicht, aber für die Einzelhäuser ist die Anzahl der Wohneinheiten nicht geregelt, hier sind unter Einhaltung des Bebauungsplanes auch Mehrparteienhäuser möglich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Zur Stellungnahme des Landratsamt Dachau, Fachbereich: Technischer Umweltschutz

Unter Ziffer 8. werden die Fakten zu den Lärmimmissionen incl. der getroffenen Maßnahmen ergänzt. Auch die die Faktenermittlung zu den nördlich in Kiemertshofen noch oder nicht mehr betriebenen, aber genehmigten Tierhaltungen, wird mit aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Zur Stellungnahme des Landratsamt Dachau, Fachbereich: Untere Denkmalschutzbehörde

Der Hinweis auf die Einholung einer Denkmalerlaubnis nach Art. 7 Abs. 1 BayDSchG wurde in der Fassung vom 03.08.2021 unter Ziffer 17 der Hinweise ergänzt.
Ein entsprechender Nachtrag ist nicht erforderlich.
 
Der Hinweis gilt für Bodeneingriffe jeglicher Art und damit auch für das Abschieben von Oberboden, weshalb der Hinweis Ziffer 22 keine weitere Ergänzung bedarf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 4

4. Zur Stellungnahme des Ingenieurbüros Mayr

Teil B: Festsetzungen 
Punkt 4.2.4 Höhenlage: 
Die Änderung der Höhenlage bei Parzelle 14 erscheint nicht notwendig, da die angrenzende Straße nur an den südwestlichen Punkt nur knapp unter dem EG Rohfußboden zum Liegen kommt, der weitere Straßenverlauf fällt immer mehr ab.
In Ziffer 19 der Hinweise im Bebauungsplan wird bereits darauf verwiesen, dass das Gelände in den Privatgrundstücken so zu planieren ist, dass anfallendes Niederschlagswasser nicht in Richtung Lichtschächte oder äußere Kellerabgänge abfließen kann.

Punkt 13: Wasserwirtschaft 
Der Text wird bezüglich der Planung der Regenspeicherschächte auf die beiden Parzellen (Parzelle 1 und 2), welche im Mischsystem entwässern und dem Nutzvolumen der Regenspeicherschächte auf 3 m³ berichtigt.


Teil C: Begründung 
Punkt 7.4: Abwasserbeseitigung 
Der Text wird berichtigt:

Das Bebauungsplangebiet wird grundsätzlich über eine getrennte Kanalisation für Schmutzwasser und Niederschlagswasser entsorgt (Trennsystem). 

Die Parzellen 1 und 2 werden im reduzierten Mischsystem erschlossen werden, da aufgrund der Höhenlage ein Anschluss an den neu geplanten Regenwasserkanal nicht möglich ist. 
 
Bei dem in der „Hirtenstraße“ bzw. „An der Hutbreite“ bestehenden Kanal handelt es sich nicht um Schmutzwasserkanäle, sondern um Mischwasserkanäle. 
 
Als Vorfluter wird im letzten Absatz der Rametsrieder Bach berichtigt in „Zulaufgraben zum Rametsrieder Bach“. 


Die beengten Straßenverhältnisse bleiben so bestehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 5

5. Zur Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH

Auf den Beschluss vom 13.04.2021 wird verwiesen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 6

6. Satzungsbeschluss

Der Markt Altomünster beschließt 
aufgrund der §§ 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) und der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (PlanZV 90) 
diesen Bebauungsplan mit der o.g. beschlossenen redaktionellen Änderung in der Fassung vom 21.06.2022 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.06.2022 08:06 Uhr