Mobilfunk im Markt Altomünster; Vorstellen der Ergebnisse der landkreisweiten Messung und Festlegen der weiteren Vorgehensweise


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 24.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.05.2022 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Im Zeitraum von 06.07.2021 bis 26.07.2021 fanden Messungen zur Mobilfunkversorgung im Gemeindebereich des Marktes Altomünster (und darüber hinaus auch in den weiteren Gemeinden des Landkreises Dachau) durch die vom Landkreis Dachau beauftragte Firma IKT, Regensburg statt. 

Vorrangige Ziele waren 
  • die messtechnische Erfassung der derzeit vorhandenen Mobilfunkabdeckung und das Feststellen der Mobilfunklöcher, 
  • Darstellung der Messergebnisse als Grundlage zur Durchführung von Mobilfunk-Förderverfahren,
  • Erstellen einer Planung zur Vervollständigung des 4G/LTE-Netzes und der Ableitung des Bedarfs für weitere Mobilfunkstandorte.

In erster Linie wurden alle befahrbaren Straßen und Wege messtechnisch erfasst.

Bei der Darstellung der Messergebnisse wurde neben den Outdoorwerten auch sog. Indoorwerte aufgezeigt, da sich insbesondere durch die Zusatzdämpfung von Fahrzeugkarosserien und Gebäuden sowie die geringere Eindringtiefe von 5G-Frequenzen reduzierte Empfangswerte ergeben.


Funkplanung – grundsätzliche Informationen

Die Planung neuer Standorte basiert auf 4G/LTE, weil dies das aktuelle Mobilfunknetz ist und voraussichtlich noch eine Reihe von Jahren das physikalische Mobilfunknetz sein wird, um auch 5G-Funktionalitäten zur Verfügung stellen zu können.
 
Für 5G werden die 4G/LTE-Netze mit der Technik DSS (Dynamic Spectrum Sharing) beaufschlagt. Hierbei handelt es sich aber um eine Softwareerweiterung der 4G/LTE-Netze. Die genutzten Frequenzen sind unverändert die 4G/LTE-Frequenzen.
 
Wenn also ein möglichst flächendeckendes 5G-Netz realisiert werden soll, so ist es erforderlich, die Lücken im 4G/LTE-Netz zu schließen. Dort können dann über DSS auch die 5G-Fnktionalitäten genutzt werden.
 
Für den Fall, dass es sich um Bereiche handelt, welche eine sehr intensive mobile Datenübertragung erforderlich machen (z. B. in manchen Gewerbegebieten), wurde die Planung neuer 5G-Standorte durchgeführt, an denen auch 5G-Frequenzen im höheren Bereich von 3,6 GHz zur Anwendung kommen könnten. Ob dies in der Praxis durch die Mobilfunkbetreiber tatsächlich realisiert wird, stellt mehr eine wirtschaftliche Frage bezüglich der erforderlichen Investitionen dar, zumal in diesen Gewerbegebieten in der Regel auch Glasfaserverbindungen zu den Unternehmen vorhanden sind.


Funkplanung – Vorgehensweise

  • Jeder 4G-Lücke werden entweder vorhandene oder neue Funkstandorte zugeordnet.
    Vorzugsweise kommen exponierte Standorte zum Ansatz.
  • Für die gewählten Funkstandorte erfolgt mittels eines Tools die Berechnung der zugehörigen Mobilfunkabdeckungen. Hierbei werden fallweise unterschiedliche Antennen- bzw. Masthöhen angesetzt.
  • Die maximale Reichweite des Funksignals wird berücksichtigt.
  • Durch Variation der Funkstandorte wird eine Optimierung der Funkstandorte durchgeführt.
  • Hierbei erfolgt auch eine Kostenminimierung für die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen:
    • Herstellen eines geeigneten Glasfaseranschlusses.
    • Herstellen eines Stromanschlusses vom nächstgelegenen Anschlusspunkt (Trafostation, Kabelverteiler oder Gebäude).
    • Anordnung des Funkmastes möglichst so, dass eine Zufahrtsstraße vorhanden ist oder in der Nähe liegt

                                                                               Karte Funkplanung
Ergebnis der Markterkundung im "vereinfachten Verfahren" (Abfrage im Rahmen einer Netzbetreiber-Konferenz durch das Mobilfunkzentrum Bayern)
      Karte Markterkundung

Blauer Kreis:         Suchkreis Telekom
Rote Fläche:         Suchkreis Vodafone M_B3F
Blaues Raster:         Versorgungslücken gemäß Mobilfunkrichtlinie
Violettes Raster:         zusätzliche Versorgungslücken gemäß Nachmessung (= Messung Landkreis durch IKT)

Die Suchkreise Telekom und Vodafone werden vermutlich im weiteren Verfahren zu einem Suchkreis und damit einem Mast zusammengefasst


Das Mobilfunkzentrum Bayern hat aktuell die Netzbetreiber analog einer neuen Markterkundung nach geplanten eigenwirtschaftlichen Ausbauten sowie nach weiteren Suchkreisen für das Förderprogramm im Rahmen einer Netzbetreiber-Konferenz mit folgendem Ergebnis befragt:

Vodafone:
  • Am o.g. Suchkreis M_B3F (entspricht ca. dem Bereich 4 der Funkplanung) wird festgehalten.
  • Es ist ein neuer Standort D057M (östlich von Unterzeitlbach; entspricht ca. dem Bereich 5 der Funkplanung) im angestrebten eigenwirtschaftlichen Ausbau in Planung; hier liegt eine Anfrage zur Errichtung eines Masts. 
  • Für das übrige Gemeindegebiet gibt Vodafone keinen weiteren Suchkreis ab.

 
Telekom:
  • Am o.g. Suchkreis (entspricht ca. dem Bereich 4 der Funkplanung) wird weiter festgehalten. 
  • Es ist ein neuer Standort MY7122 in Kleinberghofen (entspricht ca. dem Bereich 5 der Funkplanung) in Planung, der nach Aussage des Netzbetreibers im südöstlichen Gemeindebereich die Mobilfunkversorgung entlang der Straßen in Richtung Oberzeitlbach erheblich verbessern wird.
  • Für das übrige Gemeindegebiet gibt Telekom keinen weiteren Suchkreis ab.


Telefónica
  • Es wird kein Suchkreis genannt.
 

Die Staatsstraße 2047 ist aus Sicht der Bundesnetzagentur im Rahmen der Versorgungsauflagen bereits versorgt. 
 

Anmerkung:
Ein Funkmast hat üblicherweise eine Reichweite von ca. 3 km und benötigt in der Regel eine Sichtbeziehung zum Nutzer.
Die Standorte aus der Funkplanung betreffen überwiegend die Siedlungsbereiche. Im Gemeindegebiet gibt es jedoch noch weitere, unbewohnte Bereiche, die nicht ausreichend mit Mobilfunk versorgt sind. Hier ist der Aufbau eines Mobilfunknetzes vermutlich noch unwirtschaftlicher als im übrigen Gemeindebereich, jedoch z.B. für den Verkehrsteilnehmer oder praktizierenden Land- und Forstwirt ebenso wichtig.


Nach der Förderrichtlinie erhält der Markt Altomünster, keine Förderung für 
  • die Bereiche 1 bis 3, weil hier von Seiten der Netzbetreiber kein Bedarf angegeben wurde und
  • den Bereich 5 eine Abdeckung durch einen eigenwirtschaftlichen Ausbau erreicht wird.

Eine mögliche Förderung verbleibt damit lediglich für den Bereich 4. Für diesen Bereich wurde in der Gemeinderatssitzung vom 22.10.2019 die Stellung eines Antrags auf Förderung im Rahmen des Bayerischen Mobilfunk-Förderprogramms abgelehnt.

Von Seiten der Verwaltung wird kein Beschlussvorschlag unterbreitet.

Beschluss

Der Markt Altomünster sieht den Abbau der bestehenden Mobilfunklücken nicht als gemeindliche Aufgabe und stellt deshalb weiterhin keinen Antrag auf Förderung im Rahmen des Bayerischen Mobilfunk-Förderprogramms.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Datenstand vom 09.06.2022 09:51 Uhr