Örtliche Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuungsangebote im Gemeindebereich des Marktes Altomünster nach den Kriterien des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetztes (BayKiBiG)
Nach Art. 6 ff des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) hat der Markt Altomünster eine örtliche Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuungsangebote durchzuführen.
Damit soll insbesondere festgestellt werden, für welche Altersgruppen vorhandene Kindertagesbetreuungsangebote ausreichen und für welche Zielgruppen bis zu 14 Jahren noch Betreuungsplätze benötigt werden.
Nach Art. 7 BayKiBiG entscheidet der Markt Altomünster, welchen örtlichen Bedarf er unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung sowie sonstiger bestehender schulischer Angebote anerkennt.
Hierbei sind auch die Bedürfnisse von Kindern mit bestehender oder drohender Behinderung an einer wohnortnahen Betreuung in einer Kindertageseinrichtung im Sinn dieses Gesetzes zu berücksichtigen. [...]
Die Gemeinde hat die Entscheidung nach Satz 1 entsprechend den örtlichen Gegebenheiten regelmäßig zu aktualisieren.
Die Durchführung der örtlichen Bedarfsplanung gliedert sich in drei Schritte, die mit einer entsprechenden Fragstellung hinterlegt sind:
- Bestandsfeststellung - Wie viele Betreuungsplätze und in welcher Ausgestaltung sind diese im Gemeindebereich des Marktes Altomünster vorhanden?
- Bedürfnisabfrage - Welche Bedürfnisse (= Anforderungen an einen Betreuungsplatz) haben die Eltern?
- Bedarfsanerkennung - Welche Bedürfnisse der Eltern und damit welcher Bedarf wird vom Markt Altomünster anerkannt?
- Bestandsfeststellung - Wie viele Betreuungsplätze und in welcher Ausgestaltung sind diese im Gemeindebereich des Marktes Altomünster vorhanden?
Die Bestandsfeststellung stellt die Erfassung aller Betreuungsplätze in den Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege im Gemeindebereich des Marktes Altomünster dar.
Ergänzend werden weitere vorhandene, jedoch aufgrund einer angebotenen Betreuungszeit von unter 20 Stunden pro Woche nicht unter das Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetztes fallende Betreuungsangebote aufgezeigt.
Kindertageseinrichtungen
Der Markt Altomünster betreibt als öffentliche gemeindliche Einrichtung die nachstehenden Kindergärten:
Kapazität: 1 Gruppe
25 Kinder
Kapazität: 1 Gruppe
25 Kinder
Kapazität: 2 Gruppen
50 Kinder
Kapazität: 4 Gruppen 100 Kinder
Das Bayerische Rote Kreuz Kreisgruppe Dachau betreibt als sog. freier Träger das Kinderhaus „Regenbogen“:
Kapazität: 3 Gruppen
75 Kinder
Kapazität: 3 Gruppen
45 Kinder
Damit ergibt sich derzeit folgende Gesamtzahl an möglichen Betreuungsplätzen
Kapazität: 11 Gruppen
275 Kinder
Kapazität: 3 Gruppen
45 Kinder
Kapazität: 14 Gruppen
320 Kinder
Anmerkungen:
Die Schließtage bei den einzelnen Kindergärten sind so gelegt, dass nur während drei Wochen im August keine Betreuung in einer Einrichtung im Gemeindegebiet des Marktes Altomünster angeboten werden kann.
Während der übrigen Schließtage besteht die Möglichkeit, Kinder in einem anderen Kindergarten im Gemeindegebiet betreuen zu lassen. Dieses Angebot wurde vergangenheitlich allerdings äußerst selten angenommen.
Einrichtungen der Tagespflege
Aktuell liegen keine weiteren Informationen zum Thema Tagespflege vor.
Ergänzende nicht zu den Kindertageseinrichtungen i.S.d. Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetztes zählende Betreuungsangebote
- Eltern-Kind-Programm unter der Trägerschaft des Dachauer Forums
(Betreuung mit Elternteil an 1 Tag in der Woche 2,0 Std.; 1 Gruppe mit max. 9 Plätzen)
- 2-Tages-Kinderbetreuung unter der Trägerschaft der VHS Altomünster
(Betreuung an jeweils 2 Tage in der Woche je 2,5 Std.; 2 Gruppen mit jeweils 15 Plätzen)
Betreuung von Schülerinnen und Schülern an der Grund- und Mittelschule Altomünster
- Gebundenes Ganztagsangebot an der Grund- und Mittelschule in einzelnen Jahrgangsstufen
- Betreuung der Schülerinnen und Schüler (vorrangig) der Grundschule inkl. Mittagessen durch den Förderverein zur Schülerbetreuung:
- an Ferientagen von 7:30 Uhr bis 15:00 Uhr (bei Bedarf bis 16:30 Uhr) in den Herbst-, Faschings-, Oster- und Pfingstferien und in den Sommerferien (3 Wochen)
- Bedürfnisabfrage - Welche Bedürfnisse (= Anforderungen an einen Betreuungsplatz) haben die Eltern?
Das Angebot in der Kindertagesbetreuung soll - im Rahmen des Möglichen - enthalten, was die Eltern und ihre Kinder benötigen. Nicht alles jedoch, was Eltern sich wünschen, ist realisierbar.
Die Ermittlung der Bedürfnisse erfolgt durch
- eine Auswertung der Belegungszahlen bei den einzelnen Einrichtungen im Gemeindebereich des Marktes Altomünster,
- ein zentrales Anmeldeverfahren und
- eine schriftliche Befragung der Eltern.
1) Auswertung der Belegungszahlen bei den einzelnen Einrichtungen im Gemeindebereich des Marktes Altomünster
Die Belegungszahlen sehen zu den aufgeführten Stichtagen wie folgt aus:
BRK Kinderhaus Regenbogen - Kinderkrippe
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Belegung
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Freie Plätze
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ab 12/2022
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31 Kinder
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14
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ab 01/2023
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45 Kinder
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0
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Bewertung
Aufgrund der zum 01/2023 vorliegenden Vollauslastung ist zu beobachten, inwieweit kurzfristig die bereitgestellten Betreuungsplätze durch bauliche Maßnahmen zu erhöhen sind.
Kindergarten Wollomoos
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Belegung
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Freie Plätze
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ab 12/2022
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23 Kinder
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2
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ab 01/2023
|
23 Kinder
|
2
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Kindergarten Pipinsried
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Belegung
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Freie Plätze
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ab 12/2022
|
23 Kinder
|
2
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ab 01/2023
|
23 Kinder
|
2
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Kindergarten Oberzeitlbach
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Belegung
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Freie Plätze
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ab 12/2022
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44 Kinder
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6
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ab 01/2023
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47 Kinder
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3
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Kindergarten Altomünster „Die kleinen Strolche“
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Belegung
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Freie Plätze
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ab 12/2022
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81 Kinder
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19
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ab 01/2023
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89 Kinder
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11
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ab 04/2023
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93 Kinder
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7
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BRK Kinderhaus Regenbogen - Kindergarten
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Belegung
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Freie Plätze
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ab 12/22
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75 Kinder
|
0
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Zusammenfassung
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Belegung
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Freie Plätze
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ab 12/2022
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246 Kinder
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29
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ab 01/2023
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257 Kinder
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18
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ab 04/2023
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261 Kinder
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14
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Bewertung
Aufgrund der freien Plätze sind die angebotenen Betreuungsplätze der Anzahl nach derzeit als ausreichend zu betrachten. Der gesetzliche Rechtsanspruch kann damit erfüllt werden. Es ist zu beobachten, wie sich die Anzahl der freien Betreuungsplätze entwickelt, um mittelfristig bauliche Maßnahmen in die Wege leiten zu können.
(Fast) Alle Kinder können auch in ihrem „Wunschkindergarten“ betreut werden.
Es besuchen derzeit (Stand 042022) 22 Kinder aus dem Gemeindegebiet des Marktes Altomünster auf Wunsch der Eltern eine Kindertageseinrichtung in benachbarten Gemeinden. Diese Zahl ist seit Jahren rückläufig und liegt damit etwas unter dem Durchschnitt der letzten Jahre.
Bewertung
Der bisher stark von Altomünsterer Kindern besuchten Waldkindergarten in der Gemeinde Erdweg (3 Kinder) hat seinen „Spitzenplatz“ an das Kinderhaus Sonneschein Sielenbach (6 Kinder) abgegeben.
Die verbliebenden Kinder besuchen vermutlich bedingt durch den Arbeitsplatz der Eltern eine Einrichtung außerhalb des Gemeindegebiets des Marktes Altomünster.
Zumindest mittelfristig ist hier nicht von einer deutlichen, über die normalen Maße hinausgehenden Schwankung dieser Zahlen auszugehen.
Betreuung von Schülerinnen und Schülern an der Grund- und Mittelschule Altomünster
Bewertung
Aufgrund der vergangenheitlich geschaffenen Räumlichkeiten sind aktuell - insbesondere auch unter Berücksichtigung der i.d.R. am Nachmittag verfügbaren Klassenzimmer - ausreichende „Betreuungsflächen“ vorhanden.
Kurz bis mittelfristig wird sich ein erhöhter Bedarf an Räumlichkeiten im Bereich der Mensa ergeben.
2) Zentrales Anmeldeverfahren
Die Anmeldung erfolgt online über die gemeindliche Homepage in einem festgelegten Zeitfenster durch die Eltern.
Anschließend werden die Anmeldeunterlagen mit den beteiligten Einrichtungsleitungen zentral in der Gemeindeverwaltung ausgewertet und die Vergabe der Betreuungsplätze in Abstimmung diesen durchgesprochen.
3) Schriftliche Befragung der Eltern
Eine erste schriftliche Befragung der Eltern auf der Basis eines standardisierten Fragebogens erfolgte im Jahr 2006.
Die aktuelle Elternbefragung wurde im Juli 2022 mit dem Versand von ca. 1.100 Fragebögen durchgeführt.
Angeschrieben wurden die Eltern von Kindern bis 14 Jahre, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gemeindebereich des Marktes Altomünster haben.
- Bedarfsanerkennung - Welche Bedürfnisse der Eltern und damit welcher Bedarf wird vom Markt Altomünster anerkannt?
Aus den Auswertungen der Belegungszahlen bei den einzelnen Einrichtungen im Gemeindebereich des Marktes Altomünster und der schriftlichen Befragung der Eltern kann festgehalten werden, dass die Anzahl der angebotenen Plätze im Bereich der Kinderkrippe maximal kurzfristig und im Bereich der Kindergärten aktuell mittelfristig ausreicht, um dem gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz zu genügen.
Bei der Ortswahl der Einrichtung konnten in 2022 weitgehenst alle Elternwünsche im vorgesehenen Maß berücksichtigt werden.
Mit der Ausgestaltung des aktuellen Angebots besteht eine sehr hohe Zufriedenheit. Alle Elternwünsche können jedoch nicht vollumfänglich erfüllt werden. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Marktes Altomünster und einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise muss dies unter Abwägung allen Für und Widers in Kauf genommen werden.
Änderungswünsche bei den Öffnungszeiten und in der Ferienbetreuung sind weiterhin zu beobachten und bei entsprechender Nachfrage in das zukünftige Angebot zu integrieren.
Die aktuell vorhandenen Plätze in den Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet des Marktes Altomünster werden damit als bedarfsnotwendig anerkannt.
Qualitätssicherungsmaßnahmen
Nach Art. 19 BayKiBiG setzt der Förderanspruch in Bezug auf die Kindertageseinrichtungen u.a. voraus, dass der Träger geeignete Qualitätssicherungsmaßnahmen durchführt. Eine dieser Maßnahmen ist eine jährliche Elternbefragung.
Diese führt zu überwiegend guten bis sehr guten Ergebnisse.
Beispiel Kindergarten Kleine Strolche – exemplarische Fragen:
- Geht Ihr Kind gerne in unsere Einrichtung? 98% sehr gerne und gerne
- Wie beurteilen Sie unsere Informationsmedien? 95% sehr gut und gut
- Können wir die Zusammenarbeit mit Ihnen verbessern? 87% nein
- Entsprechen unsere Öffnungszeiten Ihren Wünschen? 91% ja
- Wie beurteilen Sie unsere Betreuungszeiten?
- Wie beurteilen Sie das Mittagessen in unserer Einrichtung? 69% sehr gut und gut
- Wie beurteilen Sie uns und unsere Arbeit insgesamt?
Die Ergebnisse mit den Anmerkungen und Anregungen der Eltern wie z.B.
- Was gefällt Ihrem Kind in unserer Einrichtung besonderes gut?
- Was gefällt Ihrem Kind in unserer Einrichtung nicht?
- Was sollten wir Ihrer Meinung nach bei Ihrem Kind stärker fördern?
- Welche Aktivitäten sollten wir häufiger unternehmen?
erhalten die Kindertageseinrichtungen, um teamintern und in Absprache mit der Gemeindeverwaltung festzulegen, welche Ideen umgesetzt werden.