Kommunalunternehmen Altomünster; Erlass einer Unternehmenssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 28.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

In Anlehnung an das Satzungsmuster der kommunalen Spitzenverbände, des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes, des Verbands der Kommunalen Unternehmen und dem Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration wurde eine Satzung für das zukünftige Kommunalunternehmen ausgearbeitet und mit Vertretern der Kanzlei BBH abgestimmt.

Die Unternehmessatzung ist im Ratsinformationssystem abrufbar.

Für die Kurzbezeichnung ist noch ein einprägsamer Name erforderlich. Von Seiten des Gemeinderats sind dazu folgende Vorschläge eingegangen:
Kommunalto   - Neue Energien für Altomünster
Kommunalunternehmen für Energie und Bauen Altomünster (KEB Altomünster)
Altomünsterer Kommunalunternehmen (AKU) - Wir laden Ihren Akku
AltoPower (Kommunales Unternehmen für Energie und Infrastruktur Altomünster)
GENIAL  - Gemeinsam Energie Infrastruktur Altomünster
ALTO-POWER
Effizienz Altomünster Kommunalunternehmen Energie    EfAltoKen   
Naturschutz Altomünster Kommunalunternehmen Energie  NaAltoKen   
Stärke Altomünster Kommunalunternehmen Energie    StAltoKen   
Power Altomünster Kommunalunternehmen Energie     PoAltoKen   
Ökosystem Altomünster Kommunalunternehmen Energie  ÖkAltoKen   
Klima Altomünster Kommunalunternehmen Energie        KlAltoKen   
Lebensraum Altomünster Kommunalunternehmen Energie LeAltoen   
Leistung Altomünster Kommunalunternehmen Energie     LeAktoen     


Es wird vorgeschlagen abweichend vom Entwurf die nachstehenden Textstellen zu ändern:

§ 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Das Kommunalunternehmen führt den Namen „AltoPower - Kommunalunternehmen für Energie und Infrastruktur Altomünster“ mit dem Zusatz „Anstalt des öffentlichen Rechts des Marktes Altomünster“. Es tritt unter diesem Namen im gesamten Geschäfts- und Rechtsverkehr auf. Die Kurzbezeichnung lautet „KU AltoPower“.

In § 5 Abs. 4 wird die letzte Alternative in der Formulierung „bzw. dem vorzeitigen Ausscheiden eines nicht dem Gemeinderat angehörigen weiteren Mitglieds“ gestrichen, da als Mitglieder im Verwaltungsrat nur Mitglieder des Gemeinderats bestellt werden können.

Beschluss 1

  1. Das Kommunalunternehmen führt den Namen „AltoPower - Kommunalunternehmen für Energie und Infrastruktur Altomünster“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 8

Beschluss 2

  1. Die Kurzbezeichnung lautet „KU AltoPower“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 8

Beschluss 3

  1. Die Unternehmenssatzung für das „AltoPower - Kommunalunternehmen für Energie und Infrastruktur Altomünster“ wird in der vorgelegten Fassung mit den beiden vorgenannten Änderungen beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.03.2023 08:28 Uhr