Gemeindeverbindungsstraße "Altomünster - Staatsstraße 2047"; Vorstellen des aktuellen Planungsstandes und Festlegen der weiteren Vorgehensweise


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 25.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.07.2023 ö 2

Sach- und Rechtslage

Das Büro Mayr Ingenieure hat 
  • mit dem Straßenbauamt München die Gestaltung der Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße in die Staatsstraße 2047 und 
  • mit dem Wasserwirtschaftsamt München die Entwässerung und damit Beseitigung des Niederschlagswassers abgestimmt.

Einmündungsbereich

Der Einmündungsbereich erhält auf der Staatsstraße 2047 eine Linksabbiegespur und auf der Gemeindeverbindungsstraße eine Mittelinsel.

Mit der Gestaltung des Einmündungsbereichs besteht seitens des Straßenbauamtes München grundsätzlich Einverständnis.


Entwässerung


Für die Entwässerung der Straßenfläche ist die Errichtung einer Versickerungsmulde und eines Regenrückhaltebeckens erforderlich.

Mit den geplanten Entwässerungseinrichtungen besteht seitens des Wasserwirtschaftsamtes München grundsätzlich Einverständnis. Weitere Details sind noch zu klären.


Ein Vertreter des Büros Mayr Ingenieure stellt die Planung in der Sitzung vor und steht für Fragen zur Verfügung.

Soweit an der Errichtung der Gemeindeverbindungsstraße weiterhin festgehalten wird, sind nachstehende Schritte erforderlich:
  • (Weiter-)Führen von Grundstücksverhandlungen
  • Abklären der Förderung durch die Regierung von Oberbayern

Anschließend wird diese Thematik erneut dem Gemeinderat vorgelegt, um die weitere Vorgehensweise festzulegen.

Die Errichtung einer Lärmschutzeinrichtung ist nach der Untersuchung des Büros Kottermair, in der die schalltechnischen Auswirkungen der neuen Gemeindeverbindungsstraße auf die umliegende schützenswerte Bebauung ermittelt und anhand der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV beurteilt werden, mit der Nr. 3857.0/2010- RT vom 12.02.2010 nicht zwingend erforderlich, da alle maßgeblichen Werte der 16. BImSchV unterschritten werden.

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten stellen sich aus heutiger Sicht wie folgt dar:
  • Straßenbaukosten        3.500.000,- €
  • Planungskosten            525.000,- € (Annahme 15% der Straßenbaukosten)
  • Lärmschutzwand           300.000,- €
  • Grunderwerb                   195.000,- €        (12.000 m² á 15,00 €/m² zzgl 7% Nebenkosten)

Die Kosten für die Vermessung und Ausgleichsmaßnahmen können derzeit nicht angegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei o.g. Kosten um einen äußerst groben Kostenrahmen mit einem noch einem erheblichen Kostenrisiko handelt, der im Zuge der weiteren Planungen fortgeschrieben wird.

Grundsätzlich können Straßenbaumaßnahmen in einem Umfang von ca. 50% der förderfähigen Kosten durch den Freistaat Bayern gefördert werden. Eine Absprache mit möglichen Förderquellen hat noch nicht stattgefunden.

Beschluss

  1. An der Errichtung der Gemeindeverbindungsstraße wird weiterhin festgehalten. 

  1. Die o.g. Schritte werden abgearbeitet.

  1. Die Thematik wird dem Gemeinderat erneut vorgelegt.

  1. Die finanziellen Mittel werden in den Haushalten 2024 ff bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

Datenstand vom 05.10.2023 11:48 Uhr