In der Gemeinderatssitzung vom 26.09.2023 wurden im Abwasserbereich für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2027 die nachstehenden Gebühren festgelegt:
Schmutzwassergebühr 4,69 €/ m³
Niederschlagswassergebühr 0,39 €/ m² pro Jahr
Der Vollzug der Satzung hat gezeigt, dass
- die bisherigen Grenzwerte (mindestens 20 % oder um 250 m²) in § 12 Abs. 3 zu hoch angesetzt sind und
- der Begriff Zisterne in § 12 Abs. 6 zu eng gefasst ist.
Es wird vorgeschlagen,
- in § 12 Abs. 3 die neuen Grenzwerte mit mindestens 10 % oder um 100 m² festzulegen und
- in § 12 Abs. 6 den Begriff Speichervorrichtung mit einem Gesamtfassungsvermögen von mindestens einem Kubikmeter zu verwenden.
Zur weiteren Umsetzung dieser Änderungen ist der Erlass einer Änderungsatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) vom 03.12.2015 erforderlich.
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der
Markt Altomünster
folgende
Satzung zur 2. Änderung
der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
(BGS-EWS) vom 03.12.2015
§ 1
§ 11 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
Die Schmutzwassergebühr beträgt 4,69 €/m³.
§ 12 Abs. 3 Satz 1erhält folgende Fassung:
Die Vermutung des Abs. 1 kann wiederlegt werden, wenn nachgewiesen wird, dass die tatsächlich bebaute und befestige Fläche, von der aus Niederschlagswasser in die Entwässerungseinrichtung eingeleitet wird oder abfließt, um mindestens 10% oder 100 m² von der nach Abs.1 ermittelten reduzierten Grundstücksfläche abweicht. […]
§ 12 Abs. 5 erhält folgende Fassung:
Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,39 €/m² pro Jahr.
§ 12 Abs. 6 Satz 1 erhält folgende Fassung:
Wird Niederschlagswasser von bebauten und befestigen Flächen in einer Sammelvorrichtung mit einem Gesamtfassungsvermögen von mindestens einem Kubikmeter gesammelt, fallen für diese Flächen keine Niederschlagswassergebühren an.
§ 12 Abs. 6 Satz 2 erhält folgende Fassung:
Besteht jedoch ein Überlauf von der Sammelvorrichtung an die öffentliche Entwässerungsanlage, werden pro auf ganzen mathematisch gerundeten Kubikmeter Stauraum 25 m² Grundstücksfläche von der der Berechnung der Niederschlagswassergebühren zugrunde zu legenden Fläche abgezogen.
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.