Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 24.10.23


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 28.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 28.11.2023 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 24.10.2023 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1        Jahresabschluss 2022 der Wohnungsbaugesellschaft mbH im Landkreis Dachau        

Der Markt Altomünster stimmt als Gesellschafter der Wohnungsbaugesellschaft mbH im Landkreis Dachau den in der Gesellschafterversammlung am 04.10.2023 gefassten Beschlüsse wie folgt zu:


  1. Die Gesellschafterversammlung nimmt den vorgelegten Jahresabschluss 2022 einschließlich Lagebericht, sowie den dazugehörigen Prüfungsbericht des Verbandes bayer. Wohnungsunternehmen zur Kenntnis.

  1. Die Gesellschafterversammlung nimmt vom beigefügten Aufsichtsratsbeschluss Nr. AR-WB2023_0019 vom 04.10.2023 inkl. Anlagen und vom „Bericht des Aufsichtsrates“ vom 04.10.2023 Kenntnis.

  1. Die unter Punkt 1 und 2 aufgeführten Unterlagen inkl. Anlagen werden gebilligt.

  1. Dem Vorschlag der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2022 in Höhe von 450.782,31 € wird zugestimmt, indem 450.782,31 € in die „Anderen Gewinnrücklagen“ eingestellt werden.

  1. Der Jahresabschluss wird in der vorgelegten Form festgestellt.

  1. Den Geschäftsführern Herrn Stefan Egenhofer und Herrn Stefan Reith wird für das Berichtsjahr 2022 die Entlastung erteilt.

Dem Aufsichtsrat wird für das Berichtsjahr 2022 die Entlastung erteilt.


TOP 2        Erweiterung der Räume für die Gemeindeverwaltung; Nachtrag beim Gewerk Bodenleger

  1. Der 2. Nachtragsvereinbarung im Gewerk „Bodenleger“ wird zugestimmt. 
  2. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt die 2. Nachtragsvereinbarung zu unterzeichnen.


TOP 3        Erweiterung der Räume für die Gemeindeverwaltung; Nachtrag beim Gewerk WDVS

  1. Der 1. Nachtragsvereinbarung im Gewerk „WDVS“ wird zugestimmt. 
  2. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt die 1. Nachtragsvereinbarung zu unterzeichnen.

Datenstand vom 06.12.2023 10:02 Uhr