Vogt Sven und Iris, Rosmarinweg 7, 89233 Holzschwang; Genehmigungsfreistellungsverfahren: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 15.02.2011

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.02.2011 ö beschließend 7

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird im Genehmigungsfreistellungsverfahren zugestimmt, sobald die Wandhöhe entsprechend dem Bebauungsplan geändert wird.
Für dieses Freistellungsverfahren hat der Bauherr die Wahl hat, ob er einen verantwortlichen Sachverständigen oder eine andere Person, die er für hinreichend sachverständig hält, für die Ausstellung der Bescheinigung, dass die festgelegte Grundfläche und Höhenlage eingehalten wird, beauftragt.
Mit dem Bauvorhaben darf erst begonnen werden, wenn die Aphalttragschicht aufgebracht wurde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0