Nutzungskonzept für die gemeindlichen Gebäude Schultreppe 3 und 4 und das ehemaligen Bahnhofsgebäude Altomünster


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 22.12.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.12.2015 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Das Nutzungskonzept für die Zeit nach Abschluss der Sanierung des Gebäudes Schultreppe 4 sieht aktuell folgende Aufteilung vor:
-  Erdgeschoß:        Räume für eine Kindergartennutzung
-  Obergeschoß:        Räume für Vereine, insbesondere die Volkshochschule
-  Dachgeschoß:        Räume für das Jugendzentrum


Die nur sehr aufwändig und kostenintensiv zu realisierende Barrierefreiheit für die vorgesehenen Räume des Jugendzentrums und die mögliche, aber nicht optimale Anbindung der geplanten Räume für eine neue Kindergartengruppe an den benachbarten Kindergarten (Schultreppe 3) haben zu der Idee geführt, die Bestandsnutzungen über das zur Sanierung anstehende Gebäude Schultreppe 4 hinaus zu hinterfragen und eine Konzeptidee unter Berücksichtigung von weiteren gemeindlichen Gebäuden (hier Schultreppe 3 und ehemalige Bahnhof Altomünster) zu entwickeln.


Die nachfolgende Aufstellung zeigt die bestehende und zukünftig angedachte Nutzung der einzelnen Gebäude auf:

Schultreppe 3
                       bestehende Nutzung                zukünftig angedachte Nutzung

Kellergeschoß                Schießstand                        Schießstand
Erdgeschoß                Kindergarten                        Kindergarten
Obergeschoß                Kindergarten (Mensa)        Kindergarten (Mensa)        
                       Bücherei                        Kindergarten (Personal-, Gruppenraum)
                       Musikverein                        Musikverein
Dachgeschoß                Schießstand                        Schießstand


Schultreppe 4
                       bestehende Nutzung                zukünftig angedachte Nutzung

Kellergeschoß                Schießstand (Zugang)        Schießstand (Zugang)
Erdgeschoß                Jugendzentrum                Räume für die VHS
Obergeschoß                Räume für Vereine/VHS        Bücherei        
Dachgeschoß                Wohnung                        Bücherei


Ehemaliger Bahnhof

                       bestehende Nutzung                zukünftig angedachte Nutzung

Kellergeschoß                (private) Gastronomie        Jugendzentrum
Erdgeschoß                (private) Gastronomie        Jugendzentrum


Aus dieser Rochade ergeben sich nachstehende Vorteile:

Das Jugendzentrum kann in weiten Teilen barrierefrei gestaltet werden und erhält erstmals ausschließlich eigenständig nutzbare Außenflächen. Soweit sich durch die positive Arbeit im Jugendzentrum ein zukünftig erhöhter Raumbedarf ergeben sollte, ist es - aufgrund der Grundstückssituation - denkbar, am neuen Standort einem entsprechenden Erweiterungsbedarf nachkommen zu können.
Nach dem bisherigen Nutzungskonzept kann eine Barrierefreiheit und eine räumliche Erweiterungsmöglichkeit am bestehenden Standort nicht realisiert werden.

Mit der Verlagerung der Bücherei kann zukünftig zumindest eine Nutzungsebene barrierefrei erreicht werden. Die Regalausstattung ist so konzipiert, dass diese auch für die neuen Räumlichkeiten geeignet ist und allenfalls im geringen Umfang anzupassen bzw. zu erweitern wäre.

Für das Personal des Kindergartens ergeben sich insbesondere organisatorische Vorteile, wenn sich alle Gruppenräume im gleichen Gebäude befinden. Es besteht die erstmalige Möglichkeit für das Personal einen entsprechende Rückzugsraum für die Pausengestaltung und evtl. einen Raum für Elterngespräche zu schaffen. Dies ist auch deshalb erforderlich, weil sich durch die längeren Betreuungszeiten auch deutlich längere Arbeitszeiten mit entsprechenden vorgeschriebenen Pausen für das Personal ergeben haben. Diese Anforderungen können mit dem bisherigen Raumprogramm nicht erfüllt werden.
Die erforderlichen Umbauarbeiten können aus heutiger Sicht auf ein überschaubares Maß beschränkt werden.


Es wird darauf hingewiesen, dass für die Verlagerung des Jugendzentrums voraussichtlich im Jahr 2017 entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt werden müssen, um erforderliche Sanierungsmaßnahmen am neuen Standort durchführen zu können.


Die Überlegungen zur oben beschrieben Neugestaltung der zukünftigen Nutzungen sind zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich, um dies beim Förderantrag für die Sanierung des Anwesens Schultreppe 4 berücksichtigen, die entsprechenden Genehmigungsverfahren anstoßen und letztendlich die erforderlichen Kündigungen mit den derzeitigen privaten Nutzern aussprechen zu können.

Beschluss

Dem vorgestellten Nutzungskonzept wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2016 08:33 Uhr