Bebauungsplan Randelsried Nr. 3 "Nördlicher Bereich der Schiltberger Straße"; Billigungs- und Verfahrensbeschlüsse; Vorstellung der geänderten Straßenplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 06.08.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 06.08.2024 ö 3

Beschluss 1

1. Zur Vorprüfung des Einzelfalls
Aus den Stellungnahmen sind keine unabwendbaren Einwendungen gegen das Ergebnis der Vorprüfung erkennbar.
Der Markt Altomünster kommt nach der Vorprüfung des Einzelfalls zu dem Ergebnis, dass sich durch das Vorhaben voraussichtlich keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen, die nach § 2 Abs. 4 Satz 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären, ergeben. Der Bebauungsplan kann demnach mit den Verfahrenserleichterungen nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB fortgesetzt werden
Die Fortführung des Verfahrens ohne Durchführung einer Umweltprüfung wird nach § 2 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 215 a Abs. 3 Satz 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Billigungsbeschluss zum Bebauungsplan
Der Bebauungsplanentwurf wird nach Einarbeitung der oben beschlossenen Änderungen zum Umgriff und Grundstücksgrenzen, in der vorgestellten Fassung vom 06.08.2024 gebilligt und es erfolgt die Veröffentlichung im Internet sowie Beteiligung der Behörden eingeschränkt auf die Änderungen und Ergänzungen (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 S. 2 des Baugesetzbuches).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Billigung der Straßenplanung
Die vorgestellte Straßenplanung wird gebilligt. Die vorhandenen Straßenlaternen im Sonnenhang sind an die neue Nordgrenze des verbreiterten Straßenraums zu versetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.08.2024 11:09 Uhr