Bebauungsplan Hohenzell Nr. 9 "Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage südwestlich von Hohenzell - Maureräcker"; Aufhebung des Absichtsbeschlusses und Aufstellungsbeschlusses
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 23.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Für eine Fläche südwestlich von Hohenzell auf den Flurnummern 89 und 90 der Gemarkung Hohenzell wurde in der Sitzung vom 22.02.2022 ein Antrag für die Errichtung eine Freiflächenfotovoltaikanlage behandelt und ein Absichtsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst.
Am 27.09.2022 folgte der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Hohenzell Nr. 9 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage südwestlich von Hohenzell - Maureräcker“.
Der Antragsteller äußerte auf Nachfragen aktuell kein weiteres Interesse an der Weiterverfolgung der Planung.
Die betroffene Fläche hat eine Ackerzahl von 53,0 welche nach dem Kriterienkatalog zum Stand des Absichtsbeschlusses als nicht zu hoch eingeschätzt wurde. Inzwischen wurde der Kriterienkatalog durch den Gemeinderat in der Sitzung vom 27.06.2024 überarbeitet und die maximale Ackerzahl auf 48,0 angepasst. Nach diesem überarbeiteten Kriterienkatalog wird diese Fläche zukünftig nicht mehr als geeignet angesehen.
Lageplanübersicht
Beschluss
Der Absichtsbeschluss vom 22.02.2022 sowie der Aufstellungsbeschluss vom 27.09.2022 für den Bebauungsplan Hohenzell Nr. 9 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage südwestlich von Hohenzell - Maureräcker“ für die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage auf den Flurnummern 89 und 90 der Gemarkung Hohenzell werden aufgehoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.08.2024 07:14 Uhr