Bebauungsplan Oberzeitlbach Nr. 3 "Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Oberzeitlbach - Kreppenacker"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 23.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.07.2024 ö beschließend 14

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung des Gemeinderates vom 27.09.2022 wurde ein Antrag für die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage nordöstlich von Stumpfenbach auf dem Grundstück Flurnummer 808 (TF) der Gemarkung Oberzeitlbach behandelt und der Absichtsbeschluss für die Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst, sofern durch das beauftragte Landschaftsplanungsbüro Brugger eine positive Beurteilung nach dem Kriterienkatalog des Marktes Altomünster vorliegt.

Die beantragte Fläche wurde nach dem gemeindlichen Kriterienkatalog positiv beurteilt. 

Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von 4,3 ha inkl. Flächen zur Eingrünung nördlich des Grundstücks.


Lageplanübersicht






Flächennutzungsplanausschnitt

Beschluss

  1. Der Markt Altomünster stellt unter der Maßgabe, dass der Antragsteller bzw. Projektant eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung für die Aufstellung des Bebauungsplanes unterzeichnet, einen Bebauungsplan für das Grundstück Flurnummer 808 (TF) der Gemarkung Oberzeitlbach auf.

  1. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Oberzeitlbach Nr. 3 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Oberzeitlbach – Kreppenacker“.

  1. Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Landschaftsplanungsbüro Brugger aus Aichach beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.08.2024 07:14 Uhr