er Erste Bürgermeister berichtet zusammenfassend über die Hochwasser- und Starkregenereignisse der letzten Monate:
Pfingsthochwasser am 01. und 02.06.2024
- über 150 l/m² in zwei Tagen
- Pegel Deutenhofen bei 174 cm
Starkregen am 21.07.2024
- 100 l/m² in einer Stunde
- Pegel Deutenhofen bei197 cm
- Große Schäden in Altomünster, Stumpfenbach und Pipinsried
- ca. 100 Einsätze der gemeindlichen Feuerwehren (auch aus dem Landkreis Dachau) und zusätzliche Unterstützung durch THW und BRK
Starkregen am 02.09.2024
- 55 l/m² in einer halben Stunde
- Pegel Deutenhofen bei 155 cm
- Halmsrieder Straße zum Teil unter Wasser
Dauerregen am 14. Und 16.09.2024
Einsätze der Feuerwehr
- Die Einsätze wurden durch die Einsatzleitstelle in ihrer Dringlichkeit priorisiert und anschließend abgearbeitet.
- Negative Folge daraus: Einsatzkräfte wurden von Betroffenen verbal angegangen.
- Einsatzbereiche:
- Abwenden von Gefahren für Leib und Leben durch die Sicherung des Hochwasserschutzes am HRB 3 und bei verschiedenen Anwesen
- Auspumpen von Kellern
- Vermeiden bzw. Eindämmen von Umweltkatastrophen (insbesondere auslaufendes Heizöl)
Wichtige Erkenntnisse:
- Starkregenereignisse sind nicht planbar
- Aktionen durch die Gemeinde sind hier nicht möglich
- Bürger müssen eigene Maßnahmen ergreifen, um den Schutz für das private Eigentum zu erhöhen, und sich sensibilisieren auch „mal über den eigenen Gartenzaun zu schauen“
- Kanäle können aus Platz- und Kostengründen nicht so vergrößert werden, dass jedes Starkregenereignis schadlos abgeführt werden kann.
- Grabenräumungen führen nur im Einzelfall zu Verbesserungen. Hier gibt es enge Rahmenbedingungen von Seiten des Naturschutzes und Vorgaben aus wasserrechtlicher Sicht zum Schutz der Unterlieger
Zwischenzeitlich auf den Weg gebrachte Maßnahmen:
- Begehung aller beeinträchtigten Bereiche (soweit diese bekannt sind)
- Prüfung, inwieweit weitere Räumliche Rechen sinnvoll sind
- Nachbaggern des Stumpfenbachs in Teilbereichen der Halmsrieder Straße
- Umfangreiches und kostenintensives Spülen und Absaugen der Kanalisation
- zeitintensives Instandsetzen von Weg und Gräben
Dank an
Hinweis auf die gemeindliche Reinigungsverordnung:
- Verpflichtung der Grundstückseigentümer
- Reinigung (insbesondere Kehren) der Gehbahnen und der davorliegenden Straße in einer Breite von 0,2 m
- Freimachen der Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächte
Weitere Verbesserungen des Hochwasserschutzes werden (ausgenommen bei Starkregenereignissen) durch die Errichtung eines weiteren Rückhaltebeckens am Halmsrieder Graben - angestrebt im Laufe des Jahres 2025 - erreicht werden.