Neuaufnahme von weiteren Gemeinden als Mitglieder bei der Wohnungsbaugesellschaft mbH im Landkreis Dachau; Zustimmung des Marktes Altomünster


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 22.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.11.2016 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Die Wohnungsbaugesellschaft mbH im Landkreis Dachau (im nachfolgenden Wohnungsbaugesellschaft genannt) wurde am 14.01.1981 gegründet. Der Markt Altomünster ist dieser Gesellschaft im Jahr 1995 beigetreten.

Ziel ist die Schaffung einer Landkreisgesellschaft, in der alle Landkreisgemeinden, vereint sind,   um
1.        allen Gemeinden die Möglichkeit zu bieten, kostengünstigen Wohnraum zu schaffen, indem        die Wohnungsbaugesellschaft
       a)        die Planung, den Bau und die Finanzierung der Gebäude übernimmt
               (keine Belastung des Gemeindehaushalts) und
       b)        die die anschließende Vermietung und Verwaltung übernimmt
               (keine Belastung der Gemeindeverwaltung),
2.        die dauerhafte Stärkung der Wohnungsbaugesellschaft zu ermöglichen, indem durch Wachs-        tum die Wirtschaftlichkeit erhöht wird (Reduzierung der Verwaltungskosten) und
3.        dadurch der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe "Schaffung von bezahlbarem Wohnraum" im        Landkreis Dachau nachzukommen.

In der Aufsichtsratssitzung und der Gesellschafterversammlung der Wohnungsbaugesellschaft vom 27.09.2016 wurde die Neuaufnahme der vier bislang noch nicht an der Wohnungsbaugesellschaft beteiligten Landkreisgemeinden Pfaffenhofen a.d. Glonn, Sulzemoos, Schwabhausen und Hilgertshausen-Tandern beschlossen und damit deren Beitritt ermöglicht.

Um zum einen die "Eintrittsbedingungen" günstig zu gestalten und gleichzeitig die Anteile am Stammkapital gering zu halten (und ohne die "Alt-gesellschafter" zu belasten), wird eine Kapitalerhöhung ausschließlich für die neue Gemeinden in Höhe von insgesamt 100.000,- € durchgeführt, so dass jede neue Gemeinde 25.000,- € Kapitaleinlage einbringen muss.
Die Kapitaleinlage der "Alt-Gesellschafter" bleiben davon unberührt.
Bemessungsgrundlagen für die Stammkapitaleinlagen waren bisher stets die Einwohnerzahlen der Gemeinden bzw. beim Landkreis, bei der Sparkasse Dachau und der Gemeinde Karlsfeld feste Beteiligungsquoten.
Bei den "Neu-Gesellschaftern" sollen ebenfalls feste Kapitalquoten (je Gemeinde 0,41%) festgelegt werden.


Bei einem Beitritt aller vier Gemeinden würde sich die Kapitalquote des Marktes Altomünster von bisher 2,89% auf 2,84% reduzieren. Die Kapitaleinlage bleibt davon unberührt.


Gesellschafter
Beteiligungsquote in %(bisher)
Beteiligung in € (bisher)
Beteiligungsquote in %(neu)
Beteiligung in € (neu)
Landkreis DAH
30,00
1.800.000
29,51
1.800.000
Sparkasse DAH
30,00
1.800.000
29,51
1.800.000
Karlsfeld
15,00
900.000
14,75
900.000
Bergkirchen
2,80
168.000
2,75
168.000
Erdweg
2,24
134.500
2,20
134.500
Haimhausen
1,87
111.900
1,83
111.900
Hebertshausen
2,03
121.700
2,00
121.700
Markt Indersdorf
3,68
220.500
3,61
220.500
Odelzhausen
1,66
99.700
1,63
99.700
Petershausen
2,38
142.500
2,34
142.500
Röhrmoos
2,53
151.700
2,49
151.700
Vierkirchen
1,68
101.000
1,66
101.000
Weichs
1,26
75.400
1,24
75.400
Altomünster
2,89
173.100
2,84
173.100
Hilgertshausen-Tandern


0,41
25.000
Pfaffenhofen


0,41
25.000
Schwabhausen


0,41
25.000
Sulzemoos


0,41
25.000
Summe
100,00
6.000.000
100,00
6.100.000
       

Beschluss

1)        Der Markt Altomünster nimmt den Aufsichtsratsbeschluss Nr. 407 vom 27.09.2016 zur Kenntnis, in dem die Aufnahme der Gemeinden
o        Hilgertshausen/Tandern
o        Pfaffenhofen a.d. Glonn (Gründergemeinde)
o        Sulzemoos
o        Schwabhausen
       mit einer festen Stammeinlage je Gemeinde von 25.000,-- € (= Beteiligungsquote von        0,41%) zur Wohnungsbaugesellschaft bis zum 31.12.2016 beschlossen wurde.

2)        Der Markt Altomünster stimmt den nachstehenden Änderungen im Gesellschaftervertrag        der Wohnungsbaugesellschaft zu:
-        § 3 Abs.1:          Erhöhung des Stammkapitals je nach neu aufzunehmender Gemeinden,
         d.h.
         1 aufzunehmende Gemeinde:        6.025.000,-- €
         2 aufzunehmende Gemeinden        6.050.000,-- €
         3 aufzunehmende Gemeinden:        6.075.000,-- €
         4 aufzunehmende Gemeinden:        6.100.000,-- €
-        § 10 Abs. 2:        Beibehaltung des Absatzes, dass Gemeinde Karlsfeld ein Aufsichtsrats-        mitglied stellt, auch wenn sich das Beteiligungsverhältnis geringfügig        verändert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.11.2016 08:22 Uhr