Bebauungsplanverfahren Deutenhofen Nr. 1 "Deutenhofen Ost"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Billigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.06.2017 ö beschließend 1

Beschluss 1

1. Zum Einwand der Rechtsanwälte Labbé &Partner

Die vorgebrachten Einwände werden zur Kenntnis genommen.
1.1 Mit der beschlossenen Änderung des Bebauungsplanumgriffs wird als Art der baulichen Nutzung ein Dorfgebiet festgesetzt.

1.2 Die Belange der Landwirtschaft und die Entwicklungsmöglichkeit in der Umgebung werden berücksichtigt.
Die Erweiterungsabsicht auf Flurnummer 987 der Gemarkung Stumpfenbach mit einem Legehennenstall von 1.700 Legehennen und 20 Hähnen wurde seitens des Amtes für Landwirtschaft nicht befürwortet und wurde deshalb zurück gezogen.
Die Entwicklung des Betriebes des Mandanten wurde in der Geruchsimmissionsprognose des Ingenieurbüros Müller-BBM vom 19.05.2017 geprüft. Da an der geplanten Wohnbebauung keine höheren Wahrnehmungshäufigkeiten auftreten als an der rechtlich zulässigen Wohnbebauung wird durch die geplante Aufstellung des Bebauungsplanes eine mögliche Entwicklungsfähigkeit des landwirtschaftlichen Betriebes des Mandanten nicht erstmalig und nicht in unzulässiger Weise eingeschränkt.

1.3 Das Entwicklungsgebot wird durch die neue Planung eingehalten.

1.4 Die Beurteilung der Immissionen für das weitere Bebauungsplanverfahren erfolgt nun nach GIRL. Die Beurteilung wurde durch Ingenieurbüros Müller-BBM vorgenommen.

1.5 In der bereits erwähnten Geruchsimmissionsprognose wurde errechnet, dass zusammen mit möglichen Kaltluftereignissen die Wahrnehmungshäufigkeiten durch Gerüche an der geplanten bzw. derzeit rechtlich zulässigen Wohnbebauung bei weniger als 10 % der Jahresstunden liegen.

Durch die geplanten Änderungen im Bebauungsplanentwurf werden der Betrieb des Mandanten und dessen zulässigen Erweiterungen berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Herr Obeser hat als Entwurfsverfasser an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 2

2. Zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Herr Obeser hat als Entwurfsverfasser an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 3

3.1 Zur Stellungnahme des Landratsamtes, Fachbereich: Rechtliche Belange

Durch den nun vorliegenden Entwurf mit Änderung des Umgriffs, Festlegung eines Dorfgebiets und Vorliegen der Geruchsimmissionsprognose werden die vorgebrachten Einwendungen berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Herr Obeser hat als Entwurfsverfasser an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 4

3.2 Zur Stellungnahme des Landratsamtes Fachbereich: Bauordnung

zu 3.1 (neu: 4.1):
Die Formulierungen zu den Festsetzungen der GRZ werden wie vorgeschlagen geändert.

Überschreitungen nach § 19 Abs. 4 BauNVO sollen wie in der neuen Fassung geändert bis zu einer GRZ von 0,4 zugelassen werden.

zu 3.2.5 (neu: 4.2.5):
Es sollen weiterhin die Angaben in Bezug auf absolute Meereshöhen gemacht werden, diese berücksichtigen auch die Straßenhöhe.

zu 7.2 (neu: 8.3):
Es soll beim „Angleichen“ bleiben, da mehr Spielraum zugelassen werden soll.

zu 8. (neu: 9):
Die Farbgestaltung für neue Straßenfläche wird verbessert. Das Planzeichen Sichtdreieck wurde im Lageplan ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Herr Obeser hat als Entwurfsverfasser an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 5

3.3 Zur Stellungnahme des Landratsamtes Fachbereich: Technischer Umweltschutz

Die Einwendungen wurden durch der vorliegenden Geruchsimmissionsprognose des Ingenieurbüros Müller-BBM vom 19.05.2017 berücksichtigt und geprüft. Im Ergebnis wurde u.a. zusammengefasst, dass aufgrund der zu erwartenden Wahrnehmungshäufigkeiten von weniger als 15% der Jahresstunden, in einem Dorfgebiet nicht mit dem Auftreten von erheblichen Belästigungen im Sinne der GIRL zu rechnen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Herr Obeser hat als Entwurfsverfasser an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 6

3.4 Zur Stellungnahme des Landratsamtes, Fachbereich: Untere Naturschutzbehörde

zu I.:
Die Darstellungen der Ausgleichsflächen wurden ergänzt.

zu II.:
Die Ausgleichsflächen entlang des Baugebietes MD 2 gehen in den Eigentum des Marktes Altomünster über, jedoch ist eine intensive Trennungsbepflanzung aufgrund der Erreichbarkeit zur Pflege nicht möglich. Die Angaben der Pflege (Mulchen) entlang des MD 2 können aufgrund des erforderlichen Wasserabflusses nicht geändert werden.
Für den Saum bzw. Altgrasstreifen auf der externen Ausgleichsfläche kann das Mulchen unterbleiben.

zu III::
Der Gestaltung des Uferbereichs erfolgt in unregelmäßigen Uferlinien.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Herr Obeser hat als Entwurfsverfasser an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 7

3.5 Zur Stellungnahme des Landratsamtes, Fachbereich: Geoinformation (GIS)

Die Übersichtskarte wird nicht entsprechend geändert. Im Grünordnungsplan wird der Übersichtsplan jedoch ergänzt.
Der Quellenverweis bleibt bei den Hinweisen.
Die fehlenden Flurstücke werden ergänzt aufgeführt.
Die zeichnerischen Darstellungen, die Druckkonfiguration und Zeichenerklärungen werden verbessert bzw. ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Herr Obeser hat als Entwurfsverfasser an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 8

3.6 Zur Stellungnahme des Landratsamtes, Fachbereich: Kommunale Abfallwirtschaft

Der Wendebereich sollte nach der Grobplanung der Straße durch das Ingenieurbüro Mayr ausreichend für die Müllfahrzeuge sein. Nach einer genauen Straßenvorplanung können genauere Aussagen getroffen werden. Als letzte Möglichkeit bestünde ein ergänzender Hinweis, dass die Abfallbehälter am Entleerungstag an die nächst mögliche befahrbare Straße zu bringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Herr Obeser hat als Entwurfsverfasser an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 9

3.7 Zur Stellungnahme des Landratsamtes, Fachbereich: Öffentlicher Personennahverkehr

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen Neben den laufenden und geplanten Erweiterungen im Hauptort Altomünster soll auch ein angemessenes Wachstum in den anderen Ortsteilen nicht verhindert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Herr Obeser hat als Entwurfsverfasser an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 10

4. Zur Stellungnahme der Kreisbrandinspektion Dachau

Die Löschwasserversorgung wird für den östlichen Baubereich durch eine Neuverlegung der Hauptwasserversorgungsleitung zu gewährleisten sein.

Der neu geplante Wendebereich soll so ausgeführt werden, dass er auch für Feuerwehrfahrzeuge benutzbar ist.

Die technischen Anforderungen bezüglich Photovoltaikanlagen auf Dächern werden nicht im Bebauungsplan aufgenommen, da diese non den Fachfirmen zu beachten sind und im Bebauungsplan nicht alle gesetzlichen Anforderungen aufgeführt werden können.

Die sonstigen Anmerkungen der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Herr Obeser hat als Entwurfsverfasser an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 11

5. Zur Stellungnahme des Zweckverband zur Wasserversorgung der Alto-Gruppe

Die Verlegung der Hauptwasserleitung in den neu zu erschließenden Baubereich erscheint sinnvoll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Herr Obeser hat als Entwurfsverfasser an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 12

6. Zur Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck

Die Einwendungen werden zur Kenntnis genommen und sind aufgrund der geänderten Bebauungsplanung und vorliegenden Geruchsimmissionsprognose überholt.
Die Schweinehaltung auf der alten Hofstelle des angesprochenen Betriebes muss nicht berücksichtigt werden, dies ergibt sich aus der vorliegenden Stellungnahme des Technischen Umweltschutzes des Landratsamtes Dachau und zudem einer mittlerweile vorliegenden schriftlichen Erklärung des Landwirtes auf endgültige Aufgabe der Schweinehaltung.
Die reellen Erweiterungsmöglichkeiten des angrenzenden Betriebes wurden bei diesem Bebauungsplanentwurf berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Herr Obeser hat als Entwurfsverfasser an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 13

7. Zur Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes, Geschäftsstelle Dachau

Die Einwendungen werden zur Kenntnis genommen und sind aufgrund der geänderten Bebauungsplanung und vorliegenden Geruchsimmissionsprognose überholt.
Die Schweinehaltung auf der alten Hofstelle des angesprochenen Betriebes muss nicht berücksichtigt werden, dies ergibt sich aus der vorliegenden Stellungnahme des Technischen Umweltschutzes des Landratsamtes Dachau und zudem einer mittlerweile vorliegenden schriftlichen Erklärung des Landwirtes auf endgültige Aufgabe der Schweinehaltung.
Die reellen Erweiterungsmöglichkeiten des angrenzenden Betriebes wurden bei diesem Bebauungsplanentwurf berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Herr Obeser hat als Entwurfsverfasser an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 14

8. Zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes München

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Eine Ableitung des wild abfließenden Hangwassers in das Regerückhaltebecken ist derzeit nicht geplant. Es ist lediglich die Anlage einer Mulde vorgesehen mit einer Ableitung in den Wegseitengraben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Herr Obeser hat als Entwurfsverfasser an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 15

9. Zur Stellungnahme des IB Mayr

9.1 Zur Abwasserbeseitigung
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine entsprechende Baugrunduntersuchung wird noch beauftragt. Eine Ableitung des wild abfließenden Hangwassers in das Regerückhaltebecken ist derzeit nicht geplant. Es ist lediglich die Anlage einer Mulde mit vorgesehen mit einer Ableitung in den Wegseitengraben.

9.2 Zu Straßenbau
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Straßenvorplanung wird demnächst beauftragt. Bezüglich der Erdgeschossrohfußbodenhöhen werden diese mit den Straßenhöhen abgestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Herr Obeser hat als Entwurfsverfasser an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 16

10. Zur Stellungnahme der Bayernwerk AG

Die Stellungnahme wir zur Kenntnis genommen. Die Bayernwerk AG werden rechtzeitig über geplante Erschließungsmaßnahmen informiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Herr Obeser hat als Entwurfsverfasser an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 17

11. Erneute Billigung

Der Bebauungsplanentwurf wird nach Einarbeitung der oben beschlossenen Änderungen, in der vorgestellten Fassung vom 20.06.2017 gebilligt und erneut ausgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Herr Obeser hat als Entwurfsverfasser an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 27.06.2017 11:29 Uhr