Für die nachstehend beschriebenen Flächen liegen Anträge auf Aufstellung entsprechender Satzungen vor, um in den einzelnen Bereichen eine Bebauung zu ermöglichen.
1. Kiemertshofen „Am Riedfeld“
Um eine Wohnbebauung auf dem Grundstück Flurnummer 824 der Gemarkung Kiemertshofen realisieren zu können, wird die Aufstellung einer entsprechenden Satzung beantragt.
Aus ortsplanerischer und erschließungstechnischer Sicht ist die im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellte Fläche im gesamten Umfang zu überplanen, jedoch mindestens die entsprechenden Teilflächen der Grundstücke Flurnummer 824 und 826/1.
Dieses Vorgehen hat der Bau- und Umweltausschuss bei der Behandlung von Bauvoranfragen zur Bebauung dieser Flächen jeweils ebenfalls zur Vorgabe gemacht.
Eine Umfrage bei den angrenzenden Grundstückseigentümern ergab jedoch, dass diese an einer Überplanung nicht interessiert sind und/oder nicht bereit sind, sich an Kosten einer Überplanung und der notwendigen Erschließung durch den Markt Altomünster zu beteiligen.
2. Hohenzell „Am Stallweg“
Beantragt ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Flurnummer 49 der Gemarkung Hohenzell.
Aus ortsplanerischer und erschließungstechnischer Sicht ist die im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellte Fläche im gesamten Umfang zu überplanen
Der östliche Grundstückseigentümer ist jedoch an einer Überplanung nicht interessiert.
3. Oberzeitlbach „An der Oberndorfer Straße“
Für das Grundstück Flurnummer 549 der Gemarkung Oberzeitlbach wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 26.04.2011 die Erweiterung der Ortsrandsatzung „An der Oberndorfer Straße“ beschlossen, um im nördlichen Teils des Grundstücks ein Wohnhaus realisieren zu können.
Im Zuge der vorbeschriebenen Erweiterung wurde für das benachbarte Grundstück Flurnummer 548 der Gemarkung Oberzeitlbach ein Antrag auf nochmalige Erweiterung der Ortsabrundungssatzung „An der Oberndorfer Straße“ gestellt, um hier ein Nebengebäude mit Bienenhaus errichten zu können. Diesem Antrag wurde vom Bau- und Umweltausschuss in der Sitzung vom 13.11.2012 zugestimmt.
Nachdem jedoch der der Errichtung eines Wohnhauses zugrunde liegende Antrag zwischenzeitlich aus Kostengründen zurückgezogen wurde, wird vorgeschlagen, die angedachte Bauleitplanung in diesem Bereich vollständig einzustellen und die bisher in dieser Sache gefassten Beschlüsse aufzuheben.
4. Empfehlung der Verwaltung
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen die vorbeschriebenen Anträge abzulehnen bzw. die entsprechenden Beschlüsse aufzuheben und vorhandene Personalkapazitäten auf die laufenden Bauleitplanverfahren zu konzentrieren.