Ortsverbindungsstraße (Altomünster-) Stumpfenbach-Deutenhofen (-Kleinberghofen); Aufhebung des Beschlusses vom 23.02.2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 26.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 26.09.2017 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Inhaltlich wird auf die Beschlüsse des Gemeinderats vom 23.02.2016 und 21.02.2017 verwiesen.

Zu dieser Thematik hat das Landratsamt Dachau mit Schreiben vom 02.08.2017 folgendes mitgeteilt:

Der Markt Altomünster hat auf o.g. Straße eine Tonnagenbeschränkung von 7,5 t erlassen und die entsprechenden Verkehrszeichen aufgestellt. Die Polizeiinspektion Dachau hatte bereits vor Erlass der Anordnung die Auffassung vertreten, dass eine derartige Anordnung mit den Vorschriften der StVO nicht vereinbar ist und hat nun das Landratsam Dachau gebeten, aufsichtlich gegen den Markt Altomünster vorzugehen.

Bei verkehrsrechtlichen Anordnungen handelt es sich um Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises, sodass das Landratsamt befugt ist, den Gemeinden fachaufsichtliche Weisungen nach Art. 116 GO zu erteilen.

Da das Landratsamt Dachau die Auffassung der Polizeiinspektion Dachau teilt und damit die Tonnagenbeschränkung für rechtswidrig erachtet, beabsichtigen wir, Ihnen eine Weisung zu erteilen, mit der Sie aufgefordert werden, bis zum 30.09.2017 die Anordnung aufzuheben und die entsprechenden Verkehrszeichen zu entfernen. Sollten Sie dieser Weisung nicht nachkommen, so wird das Landratsamt Dachau die Verkehrszeichen in Ersatzvornahme entfernen.

Beschluss

Der Beschluss vom 23.02.2016 zur Anordnung einer Tonnagenbegrenzung (auf 7,5 to) auf der Gemeindeverbindungsstraße Altomünster - Deutenhofen wird ersatzlos aufgehoben und die Verkehrsschilder werden entfernt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

Datenstand vom 05.10.2017 10:30 Uhr