Windkraftanlage "Windpark Brugger"; Antrag der Bürgerinitiative "Unser Wald" zur Beauftragung eines Immissionsgutachtens
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 25.01.2011
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Mit Beschluss vom 23.11.2010 wurde der Bürgerinitiative „Wald-Hohenzell“ (jetzt neue Bezeichnung „Unser Wald“) zugesagt, dass der Markt Altomünster die Bürgerinitiative in ihren Bemühungen (ggf. auch finanziell) unterstützen wird, Beeinträchtigungen und Schäden von den Bürgerinnen und Bürgern in und um Hohenzell, die durch den geplanten Windpark im Hohenzeller Wald entstehen können, abzuwehren.
Mit Schreiben vom 20.12.2010 hat die Bürgerinitiative beantragt, ein Immissionsgutachten (durch den Markt Altomünster) zu beauftragen. Im Einzelnen wird auf das beiliegende Schreiben verwiesen.)
Die Kosten eines derartigen Gutachtens werden auf einen Betrag in Höhe von bis zu ca. 10.000,- € geschätzt.
Da im Rahmen des (voraussichtlich) immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens ein entsprechendes schalltechnisches Gutachten erforderlich ist und im Rahmen der Antragsunterlagen vorgelegt werden muss, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, zum jetzigen Zeitpunkt kein eigenständiges schalltechnisches Gutachten ausarbeiten zu lassen, sondern allenfalls das vorzulegende schalltechnisches Gutachten durch ein weiteres schalltechnisches Gutachten inhaltlich überprüfen zu lassen.
Der Kostenaufwand hierfür kann auf einen Betrag in Höhe von ca. 1.500,- € geschätzt werden.
Beschluss
Der Markt Altomünster übernimmt die Kosten für die inhaltliche Überprüfung eines vorzulegenden schalltechnischen Gutachtens bis zu einem maximalen Betrag in Höhe von 1.500,- €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0