Änderung des Schulsprengels der Grund- und Hauptschule Altomünster
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 25.01.2011
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der jeweilige Sprengel einer Schule wird durch eine Rechtsverordnung der Regierung von Oberbayern festgelegt und sieht aktuell für die Grund- und Hauptschule Altomünster wie folgt aus:
Für die Jahrgangsstufen 1 bis 4: das Gebiet des Marktes Altomünster
Für die Jahrgangsstufen 5 bis 6: das Gebiet des Marktes Altomünster und der Gemeinde Hilgertshausen-Tandern
Für die Jahrgangsstufen 7 bis 9: das Gebiet des Marktes Altomünster und der Gemeinde Hilgertshausen-Tandern
ohne die Gemeindeteile:
Freistetten, Hohenzell, Irchenbrunn, Kiemertshofen, Lichtenberg, Oberschröttenloh, Pfaffenhofen, Rametsried, Rudersberg, Schlossberg, Übelmanna, Wollomoos und Xyger
Die Schülerinnen und Schüler aus diesen aufgeführten Gemeindeteilen besuchen derzeit die Hauptschule in der Gemeinde Sielenbach.
Da schon länger darüber diskutiert wird, den Umfang des Schulsprengel in diesem Bereich an das Gemeindegebiet des Marktes Altomünster anzupassen, könnte diese Änderung zusammen mit der Sprengeländerung beantragt werden, die im Rahmen des zu gründenden Schulverbundes „Mittelschule“ durch die Regierung von Oberbayern erfolgen wird.
Beschluss
Bei der Regierung von Oberbayern wird im Rahmen der Sprengeländerung „Mittelschule“ bean-tragt, dass zukünftig auch die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 bis 9, die aus den Gemeindeteilen Freistetten, Hohenzell, Irchenbrunn, Kiemertshofen, Lichtenberg, Oberschröttenloh, Pfaffenhofen, Rametsried, Rudersberg, Schlossberg, Übelmanna, Wollomoos und Xyger kommen, der jetzigen Hauptschule und zukünftigen Mittelschule Altomünster „zugesprengelt“ werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4